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Niedersachsen: Niedrig pathogene Vogelgrippe festgestellt
Betrieb im Landkreis Aurich betroffen

Am 22. Juli wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut für einen Legehennenbestand mit 190 Tieren im niedersächsischen Landkreis Aurich ein niedrigpathogener Vogelgrippe-Typ bestätigt. Bei dem aviären Influenza-A-Virus des Subtyps H7N7 besteht für den Menschen keine Gefahr. Der Bestand ist nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bereits geräumt. Die Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen -Einrichtung eines 1.000 m Sperrgebietes- seien getroffen. Im Sperrgebiet werden Untersuchungen durchgeführt, Geflügel darf nicht verbracht werden. Dort gibt es den Angaben zufolge noch vier andere Geflügelbetriebe. Sie wurden gesperrt.

Verlaufen die Untersuchungen 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes negativ, können die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Erregers von diesem Bestand lägen nicht vor.

Der Landwirt hatte nach Angaben einer Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums das betroffene Geflügel in Nordrhein-Westfalen gekauft. Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Erregers gibt es nach Ministeriumsangaben nicht. Der Betrieb verkaufe auch kein Geflügel. Die für den Menschen ungefährliche Vogelgrippe war nach Ministeriumsangaben zuletzt 2009 in Niedersachsen festgestellt worden.

Seit Ende Mai mehrere Fälle aufgetreten

Seit Ende Mai wurden in mehreren Geflügelbeständen Nordrhein-Westfalens Erreger der niedrigpathogenen aviären Influenza festgestellt. Durch deren Handelstätigkeit gibt es in ganz Deutschland Kontaktbestände. Kontaktbestände werden jeweils umgehend nach Bekanntwerden untersucht. In einzelnen Betrieben in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen konnte in diesem Rahmen seit Ende Mai der Erreger nachgewiesen werden.

So auch jetzt im Bestand im Landkreis Aurich, der Geflügel von einem Ausbruchsbetrieb erhalten hatte. Es handelt sich hier um aviäre Influenza-A-Viren Subtyp H7, deren krankmachende Eigenschaften bei Geflügel als niedrig eingeschätzt werden. Die Gefahr besteht in deren Fähigkeit der genetischen Veränderung zum hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus Subtyp H7, der Geflügelpest. Um dem virzubeugen, müssen befallene Bestände unverzüglich getötet werden.

Quelle: Nds. Landwirtschaftsministerium/dpa