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Schadenregulierung im Dioxinfall
Anmeldefrist im Insolvenzverfahren Harles und Jentzsch GmbH endet am 08.06.2011

Betroffene Landwirte, die noch Schadenersatzansprüche gegenüber der Harles und Jentzsch GmbH als Verursacher des Skandals geltend machen möchten, beachten bitte, dass die Anmeldefrist im Insolvenzverfahren am 08.06.2011 endet. Die Schäden sind gegenüber der Firma Harles und Jentzsch unter der Anschrift des Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Heiko Fialski, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg

anzumelden. Für die Berechnung des Schadens können Sie den vom DVT, DBV und Landvolk erarbeiteten Schadenerfassungsbogen verwenden.

Den Vordruck zur Forderungsanmeldung inklusiv dem Schadenerfassungsbogen finden Sie hier.

Für Rückfragen steht Ihnen Geschäftsführerin Breher (Tel. 04441/9237-0).