PDF Drucken
Betriebsprämie 2011 - Gericht zweifelt an Modulation
Eine Klage kann sich lohnen

Auf den meisten Betrieben sind die Bewilligungsbescheide bereits angekommen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder sieht die vorgesehene Erhöhung der Modulation von 5% in 2008 auf 9% in 2011 als EU-rechtswidrig an. Hiervon sind alle Landwirte betroffen, die über 5.000,-€ hinausgehende Betriebsprämie erhalten.

Um die Rechte zu wahren, können die Betriebsinhaber innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bisher nicht absehbar ist, ob der EuGH die Rechtsfassung des VG Frankfurt/Oder teilt. Mit einem endgültigen Urteil des EuGH ist erst im Jahr 2013 zu rechnen. So lange bleibt unklar, ob der Modulationsbezug zu Recht erfolgt.

Klage einreichende Betriebe müssen folglich damit rechnen, dass die fristwahrend erhobene Klage gegebenenfalls zurückgezogen werden muss und die Prozess- sowie Anwaltskosten getragen werden müssen.

Das Landvolk hat dem Landwirtschaftsministerium vorgeschlagen, den Betriebsinhabern im Wege einer Allgemeinverfügung zuzusichern, dass bei einem positiven Ausgang des EuGH-Verfahrens die Landwirte auch ohne Klageerhebung eine Nachzahlung erhalten. Damit soll eine Klageflut ebenso vermieden werden wie unnötige Kosten. Der pragmatiche Vorschlag wird zurzeit im Landwirtschaftsministerium geprüft.


Ab dem 02. Januar stehen wir Ihnen zur Beratung zur Seite.

Möchten Sie automatisch Informationen über den Sachstand per Fax erhalten, lassen Sie sich in unserem Infofax-Verteiler aufnehmen (gering kostenpflichtig, nähere Informationen über das Infofax im Download-Bereich "Informationsmaterial").


-weitere Informationen über eine mögliche Klage-

Die Prozesskosten ermitteln sich wie folgt, sofern die Betriebsprämie kleiner als 300.000,-€ beträgt:
Betriebsprämie - Freibetrag von 5.000,-€ = Zwischensumme * 4% = Streitwert

Die entstehenden Gerichtskosten können auf Grund des ermittelten Streitwertes im Internet auf der Seite http://rvgflex.pentos.com/ berechnet werden. Der Streitwert ist der Wert, um den es in der Klage geht.

Eine Beispielrechnung soll zeigen, wie sich die eventuellen Kosten auf den Betrieben errechnen:



Bei Einreichen der Klage, wird eine Vorschussgebühr in Höhe der jeweiligen Gerichtskosten erhoben. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Auslagenpauschale der Landwirtschaftskammer.

Mehrere Möglichkeiten können nun in Erwägung gezogen werden:
  1. Klage wird nicht eingereicht:
    Der Bescheid wird rechtskräftig. Die bestehende Modulation von 9% bleibt bestehen. Es gibt keine Möglichkeit, später in das Verfahren einzusteigen.
  2. Klage wird eingereicht und später zurückgezogen:
    Die Gerichts- und eigenen Anwaltskosten sind zu bezahlen. Nach Rücknahme der Klage werden 2/3 der Gerichtskosten zurückerstattet. Eventuelle Auslagenpauschalen der Landwirtschaftskammer sind zu tragen. Die bestehende Modulation von 9% bleibt bestehen.
  3. Klage wird eingereicht und gewinnt vor Gericht:
    Die Gerichtskosten werden erstattet. Der Streitwert wird ausbezahlt und die Aufwendungen der eigenen Vertretung werden getragen.
Das betriebsindividuelle Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Klage muss abgewogen werden. Betriebe, die aus anderen Gründen gegen den Bescheid klage, müssen zusätzlich die Modulation in ihrer Klage mit aufnehmen.

Vielleicht können wir Ihnen Anfang Januar sagen, ob eine Allgemeinverfügung zum Tragen kommt, oder ob eine Klage eingereicht werden soll.