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Geplanter Windpark in der Gemeinde Goldenstedt
Die Ausweitung der Erzeugung von erneuerbare Energien ist ein zentrales Thema der Politik. Dabei wird der Windenergie eine entscheidende Bedeutung beigemessen. Um den Energiebedarf auch zukünftig mit "sauberen" Strom decken zu können, werden Windkraftanlagen - auch aufgrund der gestiegenen Effizienz - vermehrt auf Binnenlandstandorten errichtet.

Planungen der Kommunen bleiben Windkraftprojektierern nicht verborgen und diese wiederum versuchen, sich möglichst schnell die Pachtverträge über mögliche Windkraftstandorte zu sichern. Ob es zu einer Realisierung des Windparks kommt, ist für diesen Personenkreis finanziell zunächst bedeutungslos, da Pachtzahlungen erst ab Einspeisebeginn fällig werden. Für den Windkraftprojektierer ist es zunächst nur wichtig, den Pachtvertrag zu sichern. Wenn sich aber ein Windkraftprojektierer erst einen oder auch mehrere Pachtverträge des Windparks gesichert hat, ist eine Realisierung des Windparks ohne ihn fast nicht mehr möglich.

Dieser Umstand führt leider allzu häufig dazu, dass Teile oder sogar der gesamte Windpark nicht realisiert werden können, weil einzelne Flächen für den Windpark nicht mehr oder nur gegen sehr hohe Abstandszahlungen zur Verfügung stehen. Das kann dazu führen, dass der ganze Windpark unrentabel wird.

Sollten sich deshalb Windkraftprojektierer bei Ihnen melden und Sie bitten, Pachtverträge möglichst schnell zu unterzeichnen, sollten Sie diesem Ansinnen auf keinem Fall direkt nachkommen. Auf jeden Fall sollte vorher mit den übrigen Grundstückseigentümern des möglichen Windparks eine Abstimmung erfolgen. Nur auf dieser Art kann aus einem zunächst geplanten Windpark ein tatsächlich realisierter Windpark werden.

Das Landvolk wird in dem notwendigen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Goldenstedt die Interessen der Eigentümer vertreten.

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