PDF Drucken
Sonntag, den 16. Januar 2011 um 13:46 Uhr
Dioxin: Weiteres Vorgehen im Landkreis Vechta

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse im Zusammenhang mit Futtermittellieferungen der LBD Damme haben sich am heutigen Sonntagmorgen, den 16.01.2011, Vertreter des Veterinäramtes, des Landvolks Vechta, der Tierärzte, der Schlachtunternehmen und der ISN auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt.

Nach Mitteilung des Veterinäramtes sind im Landkreis Vechta derzeit 364 Betriebe aufgrund eines Dioxinverdachts gesperrt. Es handelt sich hierbei um 4 Legehennen-, 15 Mastgeflügel- und 345 Schweinebetriebe.

Die betroffenen Tierhalter werden bis spätestens Montagvormittag durch das Veterinäramt telefonisch informiert. Diese erhalten anschließend weitere schriftliche Informationen sowie einen Fragebogen, der schnellstmöglich ausgefüllt an das Veterinäramt zurückgesandt werden muss. Aufgrund dieser Rückmeldungen wird das Veterinäramt dann eine Einstufung zum weiteren Vorgehen vornehmen.

Die gesperrten Betriebe müssen in Abstimmung mit dem Veterinäramt eine Beprobung ihres betroffenen Bestandes durchführen. Diese Beprobung erfolgt dann durch den beauftragten Haustierarzt. Aufgrund der nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Untersuchungskapazitäten in den Laboren werden zunächst vorrangig die gesperrten Bestände, die kurzfristig vermarktet werden müssen, beprobt.

Im Kreishaus Vechta werden Mitarbeiter des Kreislandvolkverbandes die Beprobungen in Absprache mit dem Veterinäramt koordinieren (Telefonnummer: 04441/898-1830 oder -1834). Den Betroffenen wird dringend angeraten, alle Änderungen der Situation dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Da das Vertrauen der Marktteilnehmer sehr stark eingeschränkt ist, muss die Probenahme vom beauftragten Tierarzt exakt unter Verwendung des vorgegebenen Entnahmeprotokolls mit Nennung der jeweiligen VVVO-Nummer erfolgen. Die Proben werden zentral beim Veterinäramt gesammelt und von dort an die Labore verteilt.

Die Kosten für die Untersuchungen sind vom Landwirt zu tragen. Wir empfehlen den Landwirten, die durch die Vermarktungssperre entstehenden Kosten genau zu erfassen und zu dokumentieren, damit zu einem späteren Zeitpunkt ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.