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Montag, den 07. März 2011 um 10:17 Uhr |
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-neues Verfahren ab 24.03.2011 Das AFP ist das zentrale Programm zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen. Gefördert werden Investitionen von mindestens 20.000 € netto in langlebige bauliche oder technische Wirtschaftsgüter (z.B. Ställe, Mehrzweckhallen, Gewächshäuser, Siloplatten u.a.). Nicht gefördert werden Maschinen, die Kleingruppenhaltung von Legehennen sowie Kapazitätserweiterungen in der Schweine- (Ausnahme: geschlossenes System) und Geflügelmast.
Anträge können vom 24.03.2011 bis 06.04.2011 gestellt werden. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben muss die Baugenehmigung bereits mit dem Förderantrag eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Förderverfahren finden Sie hier.
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