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Mittwoch, den 23. März 2011 um 08:57 Uhr
DBV erreicht Verkürzung der Bearbeitungszeit beim Agrardiesel
Finanzministerium stockt Personal in Hauptzollämtern um 50 Prozent auf

Bauern können mit schnelleren Bearbeitungszeiten für ihre Agrardieselanträge rechnen. Dies geht aus einem Brief des Bundesfinanzministeriums an den Deutschen Bauernverband (DBV) hervor. Danach wird bei den Hauptzollämtern der Personaleinsatz für die Agrardieselvergütung um mehr als 50 Prozent verstärkt, und zwar um 60 auf jetzt 171 Personen. Damit können laut Ministerium die noch offenen Anträge des Jahres 2009 aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis Ende März 2011, aus Bayern bis Ende Juli 2011 und aus den übrigen Bundesländern bis Ende April 2011 abgearbeitet werden.

Nachdem die Abschaffung der diskriminierenden Kürzungselemente des 350 Euro-Selbstbehalts und der 10.000 Liter-Obergrenzte beim Agrardiesel seit 08. März 2011 auch offiziell im Bundesgesetzblatt steht, hat der DBV eingefordert, den Stau von Agrardieselanträgen in absehbarer Zeit abzubauen. Die Bearbeitungszeit lag zuletzt bei mehr als sechs Monaten. Der DBV hatte sich bereits im Oktober 2010 an das Bundesfinanzministerium gewandt und eine bessere personelle Ausstattung bei den die Agrardieselanträge bearbeitenden Hauptzollämtern gefordert, was auch zugesagt wurde. Da die Bearbeitungszeit seitdem aber nicht erkennbar zurückging, hatte der DBV im Februrar 2011 einen erneuten Anlauf im Finanzministerium unternommen, damit die Zusagen auch tatsächlich umgesetzt werden. Jetzt brachte der konsequente Einsatz des DBV Wirkung und verhilft den Betrieben, deren Anträge für 2009 noch offen sind, in kürzerer Zeit die Agrardieselvergütung zu erhalten.

Kein Entgegenkommen zeigt das Finanzministerium bisher bei den vom DBV geforderten Vereinfachungen bei den Zusatzangaben zu "de-minimis" für den Dieselverbrauch im Forst. Dabei zeigt gerade die längere Bearbeitungsdauer der Anträge in Regionen wie etwa Bayern, wo eine große Mehrheit der Landwirte Wald besitzt, die Notwendigkeit einer solchen Vereinfachung. Entgegen der Einschätzung des Finanzministeriums, das auf den europarechtlichen Zwang dieser Zusatzangaben hinweist, ist es aus Sicht der DBV erforderlich, eine Vereinfachung im Verwaltungswege einzuführen. Der DBB wird sich daher gegenüber dem Bundesfinanzministerium sowie gegenüber der EU-Kommission (beihilferechtliche Aufsicht) für Vereinfachung einsetzen.

Quelle: DBV vom 22.03.2011