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Mittwoch, den 30. März 2011 um 11:01 Uhr |
Schadenregulierung im Dioxinfall Schäden gegenüber Harles und Jentzsch geltend machen
Schadenersatzansprüche der betroffenen Landwirte kommen sowohl gegenüber dem Futtermittellieferanten als auch gegenüber Harles und Jentzsch als Verursacher des Skandals in Betracht. Zwar ist über das Vermögen von Harles und Jentzsch das Insolvenzverfahren eröffnet worden, gleichwohl besteht im Fall des Greifens der dort abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ein Aussonderungsrecht. Aus diesem Grund haben DVT, DBV und Landvolk ein Musteranschreiben des Futtermittelunternehmens an seine Kunden sowie einen Schadenerfassungsbogen erarbeitet und abgestimmt.
Die Futtermittelunternehmen werden sich in Kürze mit diesem Anschreiben an ihre Kunden wenden und den Schadenerfassungsbogen überreichen. Sie können diesen auch mit dem untenstehenden Link direkt herunterladen.
Die Schäden sind gegenüber der Firma Harles und Jentzsch unter der Anschrift des vorläufigen Insolvenzverwalters geltend zu machen: Herr Rechtsanwalt Heiko Fialski, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg.
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