PDF Drucken
Donnerstag, den 31. März 2011 um 09:08 Uhr
Frühling: Hunde müssen an die Leine!
Pressemitteilung des Nds. Ministeriums

Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang im Zeitraum vom 01. April bis zum 15. Juli nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft, das heißt außerhalb geschlossener Ortschaften zu führen. Dies dient dem Schutz von trächtigen Wildtieren, Boden brütenden Vögeln und Jungtieren, die jetzt besonders gefährdet durch freilaufende Hunde sind. Hierbei ist zu beachten, dass einige wildlebende Tiere im Falle einer empfindlichen Störung die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Eine Gefahr geht nicht ausschließlich vom Jagdbetrieb der Hunde aus, sondern auch von vermeintlich harmlosem Stöbern und Spielen.

Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtlichen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.

Darüber hinaus können in ausgewiesenen Gebieten, wie zum Beispiel öffentlichen Parks oder Landschaftsschutzgebieten, gesonderte Regelungen für die Anleinpflicht gelten. Informationen hierzu werden in der Regel auf Schildern an Ort und Stelle bereitgestellt.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 29.03.2001 (Nr. 034)