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Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 10:17 Uhr |
Hundegesetz tritt am 01. Juli 2011 in Kraft Hundehalter müssen ihre Tiere chippen und versichern lassen
Vor rund einem Monat ist das neue Hundegesetz vom Landtag verabschiedet worden. "Das neue Gesetz soll den Tierschutz stärken und dazu beitragen, Beißvorfälle in Zukunft zu vermeiden", so Minister Gert Lindemann.
Ab dem 01. Juli 2011 müssen Hunde in Niedersachsen gechippt und haftpflichtversichert sein. Es ist auszugehen, dass der Großteil der Hunde in Niedersachsen bereits gechippt und haftpflichtversichert ist.
Minister Lindemann: "Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Hundehalter bereits jetzt selbstverständlich, auch das Chippen durch den Tierarzt ist gängige Praxis." So werden nicht nur Hunde, sondern beispielsweise auch Pferde und Schafe auf diese Weise gekennzeichnet. Sowohl beim Abschluss einer Versicherung als auch bei der Chippung handelt es sich also um langjährig erprobte Vorgehensweisen, die schnell und einfach umzusetzen sind.
Die Neuregelungen zur Sachkunde von Hundehalterinnnen und -haltern und zur Registrierung gechippter Hunde tritt erst in zwei Jahren, ab dem 01. Juli 2013, in Kraft.
In Bezug auf die bisherigen Regelungen für gefährliche Hunde hat sich weitesgehend nichts geändert. Hier bleibt es bei der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Rahmen der Gesetzgebung sind überwiegende Neuregelungen nicht wie ursprünglich vorgesehen den Landkreisen und kreisfreien Städte, sondern wegen des Sachzusammenhangs mit dem Ordnungsrecht und der Hundesteuer auf gemeindliche Ebene verlagert worden.
Zu den neuen Aufgaben der Gemeinden gehört insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Pflicht zum Chippen, zur Haftpflichtversicherung und zur vorhandenen Sachkunden.
Quelle: Pressestelle Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 20.06.2011 (Nr. 058)
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