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Donnerstag, den 23. Juni 2011 um 10:41 Uhr
Niedersachsen unterstützt von der EHEC-Krise betroffene Gemüsebauern:
Vereinfachtes Verfahren zur Gewährung von Landesbürgschaften verabredet

Für Gemüsebaubetriebe in Niedersachsen, die aufgrund der EHEC-Krise unter teilweise massiven Liquiditätsproblemen leiden, steht das Instrument der Landesbürgschaft mit einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren zur Verfügung. Darauf hat heute Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann hingewiesen.

Ergänzend zu den Entschädigungszahlungen aus dem EU-Agrarfonds, die möglichst 50 Prozent des Ausfalls abdecken sollen, können die Landesbürgschaften kurzfristig zur Absicherung von Krediten eingesetzt werden, die die verbleibenden Liquiditätsauswirkungen abdecken. Zur Verfahrensvereinfachung wird dabei eine enge Kopplung an die Voraussetzungen und Dokumentationen angestrebt, die seitens der Betriebe entweder zum Erhalt der EU-Entschädigungszahlungen oder der zinsgünstigen Liquiditätsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank notwendig sind. Landesbürgschaften sind vor allem für die Betriebe ein sinnvolles Instrument, die aufgrund fehlender banküblicher Sicherheiten nicht in den Genuss der zinsgünstigen Rentenbankdarlehen kommen können.

Da die Liquiditätsdarlehen im so genannten Hausbankenverfahren ausgereicht werden, sollten sich die betroffenen Betriebe bei Bedarf mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen.

Quelle:  Pressestelle Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 22.06.2011 (Nr. 059)