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Freitag, den 24. Juni 2011 um 10:27 Uhr |
Regelungen im deutschen Milchsektor als Vorbild für die EU Bürokratieaufwand in der EU nicht ausufern lassen
Im Jahr 2015 läuft die derzeit bestehende Milchquotenregelung in der Europäischen Union aus. Vor diesem Hintergrund gibt es in Brüssel das Bestreben, Milcherzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken und dies im EU-Recht zu verankern. Darauf weist der Deutsche Bauernverband hin. Ein Vorschlag der Kommission werde derzeit im Europäischen Parlament diskutiert. Als ein Instrument für die Stärkung der Erzeuger seien Verträge zwischen Milchbauern und Molkereien sowie zwischen Erzeuger- und Branchenorganisationen vorgesehen.
Der Deutsche Bauernverband begrüßt diese Ansätze, sieht darin jedoch keine wesentlichen Neuerungeen für die Milchbauern in Deutschland. Durch das bestehende nationale Marktstrukturgesetz werde hierzulande bereits vieles von den Vorhaben der EU praktiziert. Der DBV setze sich daher intensiv dafür ein, die Erfahrungen der deutschen Milchbauern in die Änderung der EU-Rechtssprechnung einzuflechten. Der DBV lehne es jedoch ab, im EU-Recht verpflichtende Verträge mit Vorgaben zur Geltungsdauer des Milchpreises vorzuschreiben. Verpflichtende Verträge wären auf Einhaltung der verbindlichen Vertragselemente zu kontrollieren. An die Nichteinhaltung wären darüber hinaus Sanktionen zu knüpfen. Das bedeute zu allererst einmal viel neue Bürokratie.
Hilfreicher wären nach Einschätzung des DBV dagegen Musterverträge mit Angaben zum Milchpreis, Liefermenge und Vertragsaufzeiten, sofern diese freiwillig angewendet werden können. Es habe sich gezeigt, dass Verträge an die einzelbetriebliche Situation genau angepasst werden müssten, so der DBV.
Quelle: DBV-Pressestelle vom 23.06.2011
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