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Montag, den 01. November 2010 um 07:48 Uhr
Weniger Ermäßigungen bei der Ökosteuer
Landwirtschaft trotz Nachbesserungen betroffen

Die im Bundestag beratenen Haushaltsbgleitgesetz enthaltenen Ökosteuerpläne (Stromsteuer und Energiesteuer) treffen auch die Landwirtschaft, stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Vor allem Betriebe mit hohem Stromverbrauch, wie zum Beispiel Veredlungs- oder Gartenbaubetriebe, sollen künftig mehr Energiesteuer zahlen. Die Bundesregierung hat ihre Pläne zwar abgemildert, die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe bleibt aber bestehen. Vor allem durch die vorgesehene Verdopplung der Sockelbetragsgrenze von 25.000 oder 50.000 Kilowattstunden wird ein Großteil der Landwirtschaft von der Ermäßigung der Energiesteuer ausgeschlossen. Dennoch erkennt der DBV an, dass die ursprünglichen Pläne im "Sparpaket" der Bundesregierung, die eine Verzehnfachung des Sockelbetrages vorsahen, nachgebessert wurden. Mit den ursprünglichen Plänen wäre die deutsche Landwirtschaft faktisch völlig aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Ermäßigung herausgefallen, was der DBV kritisiert hatte. Nur können wenigstens landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Stromverbrauch, zum Beispiel Tierhalter oder Gartenbaubetriebe, wieder erwarten, eine Ermäßigung bei der Ökosteuer zu erhalten. Aber auch diese Betriebe werden belastet, da die Steuerermäßigung  halbiert werden soll.

Der DBV erinnert daran, dass die Landwirtschaft bereits seit Einführung der Ökosteuer durch deren Verwendung zur Reduzierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung strukturell benachteiligt ist. Vor allem landwirtschaftliche Familienbetriebe können nicht oder allenfalls in geringem Maße von den Entlastungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren.

Quelle: DBV-Pressestelle vom 29.10.2010