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Freitag, den 03. Dezember 2010 um 10:30 Uhr
Qualitätssiegel gehört mittlerweile zum Standard
QS-Leitfaden wurde für 2011 überarbeitet - Datenaustausch mit QM Milch

In der Vermarktung von Schlachtschweinen und Schlachtrindern geht mittlerweile kaum noch ein Weg an der QS-Zulassung der Erzeuger vorbei. Landwirte, die Tiere ohne QS-Status zum Schlachthof bringen, werden mit empfindlichen Abzügen belegt, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Für die Landwirte ist es deshalb wichtig, die Einhaltung der QS-Kriterien nachzuweisen. Das QS-System ist das weltweit größte stufen- und unternehmensübergreifende Qualitätssicherungssystem für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln. Rund 120.000 Systempartner produzieren und vertreieben QS-geprüfte Produkte. Dazu gehören Fleisch und Wurst von Rind, Schwein und Geflügel sowie seit 2004 auch frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln. Alle Produktionsschritte - vom Futtermittel, über die Aufzucht, Haltung, Schlachtung und Verarbeitung bis hin zur Ladentheke - gehören dem QS-System an. Damit steht QS für Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Zuverlässigkeit für den Verbraucher und alle an der Lebensmittelkette Beteiligten - auch und gerade bei Rindfleisch, das damit so sicher ist, wie nie zuvor.

Die QS-GmbH hat ihren Leitfaden für das Jahr 2011 überarbeitet. Daraus ergeben sich einige Neuregelungen für die Landwirte. Zusätzlich hat die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen (LVN) eine Vereinbarung zum Datenaustausch mit QS abgeschlossen. Alle Milchviehhalter mit erfolgreichem QM-Milch-Audit werden von QS anerkannt. Damit können Schlachtkühe unter QS vermarktet und erhalten auch den entsprechenden Zuschlag, wenn sie als Lieferbetrieb oder Verkäufer in der QS-Datenbank aufgenommen sind. Hierzu muss zunächst das erfolgreiche Audit von der Molkerei ins QM-Milch-System eingegeben werden, damit der Lieferant in der QM-Milch-Datenbank aufgeführt wird. Im wöchentlichen Rhythmus wird jetzt aus dieser Datenbank ein  Update an QS weitergegeben. Erst mit diesem zeitlichen Verzug wird der Zuschlag für Schlachtkühe gewährt.

Quelle: LPD Nr. 47 vom 02.12.2010