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Montag, den 13. Dezember 2010 um 14:13 Uhr
Vogelgrippe: Einschleppungsrisiko minimieren!
ML fordert Geflügelhalter zu Vorsichtsmaßnahmen auf

Nach einem Bericht des FLI muss im gesamten Bundesgebiet davon ausgegangen werden, dass niedrigpathogene aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 (N2) in der Wildvogelpopulation zirkulieren. Saisonal bedingt ist damit mit einem erhöhten Risiko des Eintrags dieser Viren in Geflügelhaltung zu rechnen. Da bei der gefundenen wenig ansteckenden Variante der Vogelgrippe immer wieder die Gefahr einer Weiterentwicklung einer für Vögel hoch ansteckenden Krankheit bestehen kann, muss ein Eintrag dieser Viren in die Hausgeflügelbestände vermieden werden. Alle Tierhalter, die ihr Geflügel ganz oder teilweise im Freien halten, werden vom ML zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen aufgefordert:
  • Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind;
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben;
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren;
  • Bei Leistungseinbruch, Apathie, Vorkommen von vermehrten Todesfällen zuständiges Veterinäramt informieren;
  • Verwendung von sauberer Schutzkleidung für die Personen, die Zugang zu Geflügel haben;
  • Anzeige der Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt;
  • Führen eines Bestandsregisters