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Dienstag, den 04. Januar 2011 um 15:58 Uhr |
Dioxin in Futterfett
Am 23. Dezember erhielt ML durch das LAVES Kenntnis über eine Selbstanzeige der Fa. Wufa-Mast, Dinklage, über Dioxinhöchstwertüberschreitungen in zwei Partien Legehennenfuttermittel (1,1 ng/kg und 1,56 ng/kg - Höchstgrenze = 0,75 ng/kg) einschließlich der Listen mit diesen Futtermitteln belieferten Betriebe.
Umgehend wurden die für die belieferten Betriebe zuständigen Landkreisbehörden informiert und um Beprobung der Eier dieser Betriebe gebeten. Alle Betriebe wurden auf ihre Verpflichtung geäß Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 hingewiesen, wonach nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gelangen dürfen. Die Behörden wurden zur Überwachung der Einhaltung dieser Anforderung aufgefordert. Nach Rückmeldung der Landkreise bringen die Betriebe keine Eier in den Verkehr, bis Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Ein Teil der Betriebe wir vom Zertifizierer KAT überwacht, der Eigenkontrolluntersuchungen veranlasst hatte.
Die Überprüfung der Fa. Wulfa-Mast wurde vonn der Futtermittelüberwachung LAVES umgehend aufgenommen. Des Weiteren wurde NRW umgehend informiert, dass auch dort drei Betriebe beliefert wurden.
Am 27. Dezember gngen im LAVES die Proben aus den betroffenen niedersächsischen Legehennenbetrieben ein, insgesamt 34.
Am 29. Dezember gab NRW bekannt, dass untersuchte Eier aus den belieferten Betrieben teilweise die Höchstmenge für Dioxine überschreiten. Die belieferten NRW-Betriebe wurden gesperrt.
Am 30. Dezember wurde ML über Eigenkontrollergebnisse aus zwei niedersächsische Legehennenbetriebe informiert. In einem Betrieb ist die Höchstmenge leicht überschritten, im zweiten Betrieb ist die Höchstmenge leicht überschritten.
ML gab daraufhin an die Landkreise einen Erlass heraus, wonach eine Kontamination der Eier nach Verfütterung des Legehennenfutters nicht ausgeschlossen werden kann und deshalb alle betroffenen Betriebe bis zum Vorliegen amtlicher Untersuchungsergebnisse zu sperren sind. Sofern dies nicht kooperativ vom Unternehmer zugesichert wird, sollte es durch Verfügung des Landkreises gewährleistet werden.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 04.01.2011
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