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Übergangsregelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung zu Sauenanlagen
Informationsmaterialien zur Veranstaltung am 15. März 2011 im Kreishaus Vechta

Die größte Anzahl der Übergangsregelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung laufen Ende 2012 aus. Da insbesondere auf die Sauenhaltung u.a. mit der Umstellung auf die Gruppenhaltung erhebliche Änderungen zukommen, hatte der Kreislandvolkverband zu eine Informationsabend am 15. März 2011 im Kreishaus Vechta eingeladen.

Das Veterinäramt des Landkreises Vechta berichtete über die veterinärrechtlichen Anforderungen an die Sauenhaltung mit Ablauf der Übergangsfristen entsprechend der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung. Dazu erläuterte das Bauamt des Landkreises Vechta, die baurechtlichen Genehmigungen. Im Anschluss daran stellte Dirk Lüvolding von der Außenstelle Vechta der Landwirtschaftskammer Niedersachsen praktische Beispiele dar, wie Anforderungen der Verordnung erfüllt werden können.

Hier finden Sie das Präsentationsmaterial: