Änderung des Pauschalsteuersatzes ab dem 6. Dezember 2024
Ab morgen, dem 6. Dezember 2024, gilt für Landwirte der neue verminderte Pauschalsteuersatz von 8,4 % gemäß § 24 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Hintergrund: Das Jahressteuergesetz 2024 wurde heute, am 5. Dezember 2024, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch tritt die entsprechende Regelung zur Steuersenkung gemäß Artikel 24 des Gesetzes bereits morgen in Kraft.
Das bedeutet: Der neue Steuersatz von 8,4 % gilt für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die im Anwendungsbereich des § 24 UStG liegen und ab dem 6. Dezember 2024 ausgeführt werden.
Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei Ihrer Abrechnung.