„Frühstück sucht Gast“: Gastgeber für den Aktionstag im Landkreis Vechta gesucht!

Am Sonntag, den 6. Juli 2025, findet erneut der beliebte Aktionstag „Frühstück sucht Gast“ statt. Dieser Tag bietet eine hervorragende Gelegenheit, der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung die Landwirtschaft und ihre Produkte näherzubringen und einen Beitrag zur Verbraucherinformation zu leisten.

Interessierte Betriebe öffnen von 10 bis 13 Uhr ihre Türen und laden Gäste zu einem rustikalen Frühstück in ländlicher Atmosphäre ein. Neben dem gemeinsamen Frühstück ermöglichen geführte Betriebserkundungen den Besuchern, hautnah zu erleben, wie landwirtschaftliche Produkte erzeugt werden. Für Kinder werden vielfältige Spielmöglichkeiten angeboten, um den Tag für die ganze Familie attraktiv zu gestalten. Die Anmeldung der Besucherinnen und Besucher erfolgt dabei beim Kreislandvolkverband. Die teilnehmenden Betriebe erhalten also von uns im Vorfeld die Teilnehmerliste.

Wenn Sie Interesse haben, Ihren Betrieb am 6. Juli 2025 für „Frühstück sucht Gast“ zu öffnen und Teil dieser besonderen Veranstaltung zu sein, melden Sie sich bitte rechtzeitig an. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website: https://landfrauen-weser-ems.de/fruehstueck-sucht-gast/

Nutzen Sie die Chance, Ihren Hof und Ihre Arbeit der Öffentlichkeit vorzustellen und einen wertvollen Beitrag zur Transparenz in der Lebensmittelproduktion zu leisten. Bei Interesse melden Sie sich bei Christoph Friederich unter 04441 9237 116. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

GAP-Antragsverfahren 2025 – BG Bescheid nicht vergessen!

Bitte denken Sie bei Ihrem GAP-Antragstermin UNBEDINGT an Ihren AKTUELLEN BG Bescheid, da die Unternehmensnummer angegeben werden muss, um den Flächenantrag form- und fristgerecht einreichen zu können.

In diesem Zusammenhang möchten wir für antragsstellende GbRs auch noch einmal auf die sogenannte Anlage 10, welche diesem Infoschreiben angehängt ist, verweisen. Diese sollte von allen Gesellschaftern unterschrieben sein und zum Beratungstermin mitgebracht werden, da dann keine weiteren Unterschriften erforderlich sind, sofern der den Beratungstermin wahrnehmende Landwirt bevollmächtigt und eingetragen ist. Ansonsten ist für die GbR ebenfalls keine Abgabe des GAP-Antrages möglich.

Sollten Sie noch einen Beratungstermin für den Flächenantrag 2025 benötigen, melden Sie sich einfach unter 0441 9237 0 zur Terminvereinbarung.

Wir trauern um unseren langjährigen Vorsitzenden Norbert Meyer

Der Kreislandvolkverband Vechta e.V. trauert um seinen langjährigen Vorsitzenden und Träger der silbernen und goldenen Ehrennadel des Landvolks Niedersachsen

 

Norbert Meyer

 

In seinen 27 Jahren in den Gremien des Kreislandvolkverbands Vechta, davon 23 Jahre als sein Vorsitzender, hat er den Kreislandvolkverband Vechta wie kein anderer geprägt. Seine Hingabe und sein Einsatz für den Berufsstand waren beispiellos. Das Grüne Centrum in Vechta stellt darüber hinaus ein beeindruckendes Zeugnis seines Wirkens dar.

Die Interessen unserer Mitglieder vertrat Norbert dabei nicht nur hier vor Ort, sondern auch in zahlreichen landesweiten Ausschüssen des Landvolks Niedersachsen. Durch seine ruhige und sachliche Art gelang es ihm immer wieder, völlig neue Wege für unseren Berufsstand aufzuzeigen.

Wir sind Norbert Meyer zu tiefstem Dank verpflichtet und verneigen uns vor seiner Lebensleistung!

In diesen schweren Stunden sind wir mit unseren Gedanken bei seiner Frau Birgit sowie seinen Kindern und deren Familien.

 

Dr. Johannes Wilking                                                      Dr. Friedrich Willms

Vorsitzender                                                             Geschäftsführer

Grüne Berufe sind voller Leben: Mit Herz und Hand – Zukunft gestalten, Talente entfalten Berufswettbewerb der Landwirtschaft

Ihr Können unter Beweis stellten 83 Auszubildende und 30 Fachschüler aus dem Bereich Landwirtschaft beim diesjährigen Berufswettbewerb der Grünen Berufe, dieser wurde vom Kreislandvolkverband, der Justus-von-Liebig Schule, der Landwirtschaftskammer und der Landjugend organisiert. Der alle 2 Jahre stattfindende Wettbewerb stand unter dem Motto: Grüne Berufe sind voller Leben: Mit Herz und Hand – Zukunft gestalten, Talente entfalten

 

Die Teilnehmer haben zuerst Aufgaben zum Allgemeinwissen und zum theoretischen Fachwissen gelöst. Im Anschluss galt es in einer Präsentation vor den ehrenamtlichen Prüfer/innen den jeweiligen Ausbildungsbetrieb vorzustellen. Im Praxisteil konnten die Auszubildenden ihr handwerkliches und auch technisches Geschick unter Beweis stellen. So sollte in der Metallwerkstatt der Handwerkskammer ein Flaschenöffner hergestellt und im Rahmen der Bestimmungsübung verschiedene Sämereien und Futtermittel erkannt werden.

Die Sieger aus dem Bereich Landwirtschaft haben sich für den Gebietsentscheid am 18. März in Rostrup qualifiziert.

„Wir merken immer wieder, wie sehr die Schülerinnen und Schüler sich auf diese Abwechslung im Schulalltag freuen“, so Dr. Karin Winkelmann, Koordinatorin für die agrarwirtschaftlichen Berufe an der Justus-von-Liebig-Schule in Vechta. „und wir sind sehr stolz auf die Leistungen unserer Schülerinnen und Schüler.“ Der Pressesprecher des Kreislandvolkverbandes Vechta e.V. Christoph Friederich sagte nach der Siegerehrung: „Es ist einfach toll, den Berufsnachwuchs mit Feuereifer bei der Arbeit zu sehen. Bei so motivierten zukünftigen Junglandwirtinnen und Junglandwirte kommen unsere Höfe auch in der nächsten Generation in die allerbesten Hände. Ich gratuliere den Siegern herzlichst zu ihrer herausragenden Leistung. Alle haben sich mit weit über 85 von 100 möglichen Punkten zu Recht für die nächste Runde qualifiziert. Es ist zudem etwas ganz besonderes, dass wir in diesem Jahr so viele punktgleiche Teilnehmer haben. Daher haben wir in der L1 auch keinen dritten Platz, sondern nur drei 2. Plätze.

Mein besonderer Dank gilt auch der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft in Damme und der Firma Thamann & Leiber, die uns in diesem Jahr sehr beim Berufswettbewerb unterstützt haben.“

 

Die Sieger in der Sparte der Landwirtschaft (L1)

  1. Ole Schlüper, Lübeck
  2. Markus große Hackmann, Lohne
  1. Jannik Lübbehusen, Damme
  2. Nane Sophie Rüdebusch, Wildeshausen

 

Die Sieger in der Sparte der Landwirtschaft (L2)

  1. Lutz Wübbelmann, Gehrde & Fabian Frilling, Visbek
  2. Maraike Alfs, Ganderkesee & Maik Gramberg, Großenkneten
  3. Anna Schulte-Stratmann, Hagen a. TW & Hannah Rietmann, Ostercappeln

LKK-Beitragsbescheide – Widerspruch nur noch kurzfristig möglich

Die Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Krankenkasse/Pflegekasse für 2025 wurden im Januar verschickt. Für viele Betriebe sind darin deutlich höhere Beiträge ausgewiesen als in der Vergangenheit. Der Grund für diese Erhöhung liegt in der grundsätzlichen Umstellung der Beitragsberechnung ab dem 01.01.25.

Danach wird erstmals die Tierhaltung in die Berechnung mit einbezogen und die verschiedenen Kulturarten eines Betriebes werden unterschiedlich gewichtet.

Kern der geänderten Berechnung ist die Unterteilung der vorhandenen Betriebszweige bzw. Nutzungsrichtungen in einzelne „Katasterarten“ und deren betriebswirtschaftlicher Bewertung über den sogenannten „Standardeinkommenswert“. Die Summe dieser Werte entscheidet über die Einstufung des Betriebes in die Beitragsklassen (BKL 1 bis 20) und somit über die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages für landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige.

Die  Tabelle unten gibt einen Überblick über die veranschlagten Standardeinkommenswerte 2025 für den Landkreis Vechta. Besonders betroffen sind demnach Betriebe, deren Tierhaltung einen positiven Wert ausweist (z.B. Geflügel, Mastschwein, Kühe, etc.) und Betriebe mit entsprechend hoch bewerteten Kulturarten (z.B. Kartoffeln, Zwiebeln, Zuckerrüben, Obst, Gemüse, etc.). Gerade die eben genannten Kultur- und Tierhaltungsarten kommen zu nicht immer nachvollziehbaren Beitragshöhen, da sie bspw. bei Kartoffeln nicht zwischen einzelnen Produktionsarten (Industriekartoffeln, Speisekartoffeln, etc.) unterscheiden. Deshalb ist es durchaus angeraten, hier Widerspruch einzulegen.

Betriebe, die gegen den Beitragsbescheid einen Widerspruch einlegen wollen, müssen das innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach dessen Bekanntgabe vornehmen. Die Bescheide wurden i.d.R. am 06.01.25 verschickt.

Die Abgabe des Widerspruchs kann per Post (SVLFG, Versicherung Beitrag, 34105 Kassel) oder per Fax (0561 785-219003) erfolgen.

Als Hilfestellung für die mögliche Formulierung haben stellen wir hier ein Muster sowie eine Anleitung bereit:

Mustertexte für das Widerspruchsschreiben (Worddokument)

Arbeitshilfe Widerspruch LKK Beiträge 2025

 

Standardeinkommenswerte im Landkreis Vechta

Produktionsart Einheit StEW Lk Vechta
Futterbau, Bioenergiepflanzen Hektar 257,98 €
Kartoffeln Hektar 8.374,86 €
Mähdruschfrüchte Hektar 656,87 €
Saatzucht Hektar 107,99 €
Stilllegung/Pflege Hektar -27,80 €
Zuckerrüben Hektar 901,81 €
Almen, Alpen, Hutungen Hektar 80,26 €
Grünland Hektar 361,10 €
Forst (inkl. Stilllegung mit Vertrag) Hektar 108,98 €
Baumobst Hektar 5.876,32 €
Baumobst maschinelle Ernte Hektar 2.482,02 €
Beerenobst Hektar 21.329,26 €
Gemüse/Obst Hochglas heizbar Hektar 109.622,32 €
Gemüse/Obst Unterglas nicht heizbar Hektar 43.848,93 €
Industrie-, Frischgemüse mit händischer Ernte Hektar 5.917,27 €
Industriegemüse mit vollmechanischer Ernte Hektar 11.735,76 €
Intensivgemüse Hektar 3.277,46 €
Pilzzucht Hektar 648.104,51 €
Spargel Hektar 24.933,64 €
Streuobstwiesen (nur Obstbaumnutzung) Hektar 1.951,85 €
Baumschule Hektar 8.163,49 €
Blumen und Zierpflanzen z. Selbstschneiden Hektar 6.122,20 €
Blumen/Zierpfl./Sonderkult. (gärtnerische Nutzung Freiland) Hektar 16.434,49 €
BluZi/Baumschule Hochglas heizbar Hektar 51.664,57 €
BluZi/Baumschule Unterglas nicht heizbar Hektar 52.157,03 €
Rebschule Hektar 8.163,49 €
Weinbau, Kellerwirtschaft Hektar 3.440,31 €
Weinbau, Traubenproduktion Hektar 3.016,56 €
Christ-/Weihnachtsbäume Hektar 6.954,20 €
Hopfen Hektar 7.620,04 €
Korbweiden Hektar 405,81 €
Tabak Hektar 7.519,10 €
Milchkühe, Deckbullen Anzahl 647,37 €
Mutterkühe Anzahl 85,89 €
Sonstige Rinder Anzahl 242,43 €
Ferkelaufzucht Anzahl -71,09 €
Mastschweine Anzahl 58,00 €
Sauenhaltung Anzahl -118,45 €
Junghennen Anzahl 8,46 €
Legehennen Anzahl 12,33 €
Mastenten Anzahl 19,48 €
Mastgänse Anzahl 47,52 €
Masthühner Anzahl 1,75 €
Mastputen Anzahl 15,89 €
Deckhengste ohne Sporteinsatz Anzahl 462,56 €
Traber und Galopper Anzahl 462,56 €
Zuchtstuten sowie Aufzucht-, Arbeits- und Gnadenbrottiere Anzahl 462,56 €
Bienenvölker Anzahl 73,53 €
Kaninchen Anzahl 138,23 €
Milchschafe- und Ziegen Anzahl 152,43 €
Schafe und Ziegen Anzahl 91,62 €
Schneckenzucht Anzahl 91,98 €
Wanderschafe Anzahl 100,08 €
Wildtierhaltung Anzahl 104,32 €
Forellen und Beifische Arbeitstage 128,20 €
Seen- Bach- Flussfischerei Arbeitstage 128,20 €
Teichwirtschaft -Karpfen Hektar 968,78 €

Einarbeitungszeit von organischen Düngern auf eine Stunde herabgesetzt

Organische Düngemittel, die einen Trockensubstanzgehalt von über 2 % und einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff besitzen, müssen unverzüglich nach ihrer Ausbringung eingearbeitet werden. Dies trifft zum Beispiel auf Gülle und Biogasgärrest (fest und flüssig) zu.

Nach Beginn des Aufbringens muss die Einarbeitung ab dem 01. Febraur 2025 innerhalb einer Stunde erfolgen.

Von der Einarbeitungsfrist befreit sind folgende Düngemittel:

  • Festmist von Huftieren oder Klauentieren,
  • Kompost,
  • organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit einem festgestellten TS-Gehalt von weniger als 2 %.

Lichterfahrt 2024

Auch in diesem Jahr können wir nach einigen politischen Turbulenzen doch wieder eine Lichterfahrt machen. Wir fahren vom Lohnunternehmen Frilling in Norddöllen über Visbek, Erlte, Hagstedt, Langförden, Bakum nach Vechta. Um 15:30 Uhr geht es los und gegen 18:15 Uhr planen wir auf dem Stoppelmarkt anzukommen. Hier fahren wir genau lang:

 

Änderung des Pauschalsteuersatzes ab dem 6. Dezember 2024

Änderung des Pauschalsteuersatzes ab dem 6. Dezember 2024

Ab morgen, dem 6. Dezember 2024, gilt für Landwirte der neue verminderte Pauschalsteuersatz von 8,4 % gemäß § 24 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Hintergrund: Das Jahressteuergesetz 2024 wurde heute, am 5. Dezember 2024, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch tritt die entsprechende Regelung zur Steuersenkung gemäß Artikel 24 des Gesetzes bereits morgen in Kraft.

Das bedeutet: Der neue Steuersatz von 8,4 % gilt für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die im Anwendungsbereich des § 24 UStG liegen und ab dem 6. Dezember 2024 ausgeführt werden.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei Ihrer Abrechnung.

Mitgliederversammlung des Kreislandvolkverbandes Vechta: Nachhaltigkeit bei Lidl im Fokus

Mitgliederversammlung des Kreislandvolkverbandes Vechta: Nachhaltigkeit bei Lidl im Fokus

Am Mittwoch, den 4. Dezember 2024, lädt der Kreislandvolkverband Vechta zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Die Veranstaltung beginnt um 14:30 Uhr im Gasthaus Jansen, Auf dem Hagen 27 in Vechta.

Ein besonderes Highlight der diesjährigen Versammlung ist der Vortrag von Hendrik Wiedenroth, Consultant für Corporate Social Responsibility im Einkauf bei Lidl. Unter dem Titel „Nachhaltigkeit bei Lidl“ wird Wiedenroth die Proteinstrategie des Einzelhandelsriesen vorstellen und erläutern, welche Anforderungen Lidl an die Herkunft und Produktion von Proteinen stellt.

Im Fokus stehen dabei Themen wie:

  • Herkunft der Proteine: Woher bezieht Lidl seine Rohstoffe?
  • Produktionsbedingungen: Welche Standards müssen die Zulieferer erfüllen?
  • Tierwohl: Wie integriert Lidl dieses zentrale Thema in seine Nachhaltigkeitsstrategie?

Mit seinem Vortrag gibt Wiedenroth spannende Einblicke in die Herausforderungen und Strategien eines global agierenden Unternehmens. Nicht zuletzt durch seinen eigenen landwirtschaftlichen Hintergrund wird er auch die Auswirkungen dieser Strategie mit ihren Chancen und Risiken für die Landwirtschaft erläutern.

Der Eintritt ist frei.

Afrikanische Schweinepest! Sind wir gut vorbereitet?

Afrikanische Schweinepest!
Sind wir gut vorbereitet?

am 30.10.2024, 09:30 Uhr,

Hotel Rheinischer Hof, Burgstraße 54, 49413 Dinklage

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich immer weiter in Deutschland aus. Die aktuellen Fälle im Wildschweinbestand in Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen, dass die ASP so schnell nicht mehr aus Deutschland verschwinden wird. Zumal der Infektionsdruck von Seiten der östlichen Nachbarstaaten nicht nachlässt.

Auch im Nutztierbereich gab es in Deutschland schon mehrere Ausbrüche. Am präsentesten ist wohl der Ausbruch im Emsland mit all seinen Folgen vor allem für die umliegenden Betriebe.

Was passiert aber genau, wenn die ASP festgestellt wird? Welche Abläufe gibt es bei Funden im Wildbestand und welche bei Funden im Haustierbestand, was ist da in der Vergangenheit geschehen und welche konkreten Folgen gab es für die betroffenen Betriebe? Hierzu haben wir Experten eingeladen, die aus erster Hand berichten werden. Dazu wird auch das Veterinäramt informieren, wie man sich hier auf die drohende und hoffentlich niemals eintretende Gefahrenlage vorbereitet. Wie man sich ggf. für den Ernstfall absichern kann sowie welche Leistungen und Bedingungen die Versicherer stellen, wird der Versicherungsexperte der Landvolkdienste Heino Beewen erläutern.

Begrüßung    Dr. Johannes Wilking, Vorsitzender KLV Vechta, Kreislandwirt

  • Wildschweine mit ASP und die Folgen für den eigenen Schweinehaltungsbetrieb – ein Erfahrungsbericht
    Andreas Niedermeier, Interessengemeinschaft der Schweinehalter Sachsen e.V.
  • ASP im Emsland – Was passiert, wenn das Virus im Stall ist?
    Lambert Hurink, Geschäftsführer der Vereinigung des Emsländischen Landvolks
  • Vorbereitung auf den Ernstfall
    Thilo Fuchs, Veterinäramt des Landkreises Vechta
  • Versicherungen für den Ernstfall – was leisten sie?
    Heino Beewen, Landvolkdienste Hannover GmbH
  • Abschlussdiskussion

Ende: ca. 12:45 Uhr

Der Eintritt ist frei!

 

Beitreten Zoom Meeting
https://us02web.zoom.us/j/85838543746?pwd=Pg2ZMdeLjcGzP5R8hEiin2UKFGaNcz.1

Meeting-ID: 858 3854 3746
Kenncode: 258655

 

 

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