GAP – Was kommt auf uns zu?

GAP 2023 -Informationsveranstaltung

Vieles wird im nächsten Jahr bei der GAP anders sein. Einfacher wird es für die Betriebe nicht. Was genau geplant ist und auf die Höfe in unserer Region zukommt, dazu machen wir, gemeinsam mit der Lndwirtschaftskammer Niedersachsen

am Dienstag, den 29. November 2022

um 10.00 Uhr im Gasthaus Sextro, Oythe

(Oythe 21, 49377 Vechta)

und

am Mittwoch, den 30. November 2022

um 10.00 Uhr im Saalbetrieb Fangmann, Osterfeine

(Kirchstraße 21, 49401 Damme)

Informationsveranstaltungen

mit

Laura Jans-Wenstrup, Fachreferentin Betriebswirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, informiert über das neue GAP-Antragsverfahren und die vielen Stolperstricke, die es zu vermeiden gilt.

und

Dr. Josef Kuhlmann, Leiter Fachgruppe Pflanze der Bezirksstelle Oldenburg Süd der Landwirtschaftskammer wird über die ackerbaulichen Feinheiten der neuen GAP-Periode Auskunft geben.

Umfrage zu „Angriffe auf landwirtschaftliche Betriebe“ der Universität Greifswald

Der Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften der Universität Greifswald beschäftigt sich in einem Forschungsvorhaben zu „Angriffe auf landwirtschaftliche Betriebe“. Ziel der Arbeit ist es, ein möglichst vollständiges Bild der Kriminalitätsbelastung auf landwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln. Es geht darum zu erfahren, mit welchen Formen der Kriminalität Sie es in der Vergangenheit zu tun hatten. Typischerweise sind dies Delikte, wie Einbruch, Viehdieb-stahl, Diebstahl, Bedrohung, Mobbing und ähnliches.

Alle Fälle der Landwirtschaft werden, erfasst von Ackerbau über Sonderkulturen bis zur Viehzucht.

Die zusammengetragenen Daten werden helfen, Sicherheit zu produzieren. Die Forschung wird der Polizei und der Politik erstmalig einen Überblick über die Kriminalitätsbelastung von landwirtschaftlichen Betrieben verschaffen.

Der Deutsche Bauernverband ruft alle seine Mitglieder zur Teilnahme an der Online-befragung auf. Diese wird, nach den ersten Erfahrungen, lediglich ca. 20 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

 

Zur Umfrage gelangen Sie hier:

 

https://prusa.limesurvey.net/267725?lang=de

FABIAN-Projekt verlängert

Unser erfolgreiches FABIAN (Förderung der Artenvielfalt und der Biotopvernetzung in der Agrarlandschaft Niedersachsens) wurde verlängert. Erneut fördert die BINGO-Umweltstiftung dieses Projekt, so dass auch für die Jahre 2023 und 2024 Anträge gestellt werden können.

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren ist nun im gesamten Landkreis Vechta eine Teilnahme möglich. Das verlängerte Projekt mit dem genauen Namen FABIAN II ist wieder auf 2 Jahre angelegt und fördert Maßnahmen auf Acker- und Grünland, die den Wildtieren, insbesondere auch den Insekten zugutekommen. So werden u.a. Blühstreifen, Blühflächen und Feldvogelinseln gefördert. Die Details einschließlich der Hono-rierung der Förderungen werden noch festgelegt. Es ist aber davon auszugehen, dass ähnliche Sätze wie bisher für den Vertragsnaturschutz zu bekommen sind, z.B. für Blühstreifen bzw. Blühflächen einjährig bis zu 700,- € / ha und für solche mehrjährig bis zu 850,- € / ha zuzüglich gestelltem Saatgut entschädigt worden. Für Feldvogelinseln (1.000 m² bis 2.000 m²) sind bis zu 1.450, – € / ha möglich.

Die Anmeldung bzw. Interessenbekundung ist ab sofort möglich. Zuständig dafür ist Aloys Hinners (aloys.hinners@klv-vechta.de).

Was ist Agri-PV und wo liegen ihre Potentiale?

In der Diskussion um PV-Freiflächenanlagen wird immer wieder die Kombination von Solarstromerzeugung und landwirtschaftlicher Flächennutzung mit dem Begriff der Agri-PV als Ideal gesehen. Ob dieses wirklich so ist, wollen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen, in einer gemeinsamen Veranstaltung hinterfragen.

Wir wollen gemeinsam zur Klärung beitragen, was sich hinter dem Schlagwort Agri-PV verbirgt und beleuchten, welche Chancen sich für die Landwirtschaft ergeben können.

Folgende Fragestellungen sollen in der Veranstaltung behandelt werden:

  • Kann mit dem Bau von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen das Problem der Flächenkonkurrenz durch immer mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine Entlastung erreicht werden?
  • Hält Agri PV was es verspricht, nämlich eine echte Doppelnutzung landwirtschaftlicher Produktion und gleichzeitiger Produktion von Strom?
  • Kann mit Agri-PV durch Doppelnutzung im Vergleich zu reiner Agrarnutzung oder reiner Photovoltaiknutzung ein höherer Gewinn erzielt?
  • Kann Agri-PV die Landnutzungseffizienz in Synergie mit Photovoltaik erhöhen?
  • Welche Konzepte gibt es und sind in welcher Kombination wirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche rechtlichen Hürden und Grenze gilt es aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht zu beachten?

Diese Veranstaltung richtet sich an landwirtschaftliche Teilnehmer*innen und kommunale Vertreter*innen gleichermaßen.

Programm und Anmeldung

Veranstalter:
Landvolk Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Aufstallungspflicht für Geflügel

Der Landkreis Vechta hat gestern Abend die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung anlässlich des Ausbruchs der Vogelgrippe in Dinklage-Langwege veröffentlicht. In der Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) sowie in der Schutzzone (früher „Sperrgebiet“) gilt ab heute unter anderem eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Tierhaltende Betriebe haben dem Veterinäramt außerdem unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

Es gilt darüber hinaus ein Verbringungsverbot. Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen weder aus einem noch in einen Betrieb, in dem Vögel gehalten werden, verbracht werden:

  1. Vögel
  2. Fleisch von Geflügel und Federwild
  3. Eier
  4. Gülle, einschließlich Mist und benutzte Einstreu, die von Geflügel und Federwild stammen
  5. Sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen
  6. Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln verbracht werden

 

Für den Landkreis Vechta beginnt die Schutzzone an der Kreisgrenze am Bünne-Wehdeler Grenzkanal und erstreckt sich durch den Dinklager Ortsteil Schwege, über die Bundesautobahn 1, durch den Holdorfer Ortsteil Ihorst, durch den nördlichen Teil des Ortes Holdorf und südlich entlang der Bundesstraße 214 bis zur Kreisgrenze. Von dort aus abschließend in nördlicher Richtung der Kreisgrenze entlang und wieder bis zum Ausgangpunkt. Die Schutzzone für den Bereich des Landkreises Osnabrück wird durch die dortigen Behörden ausgewiesen

 

Die Überwachungszone im Gebiet des Landkreises Vechta beginnt an der Kreisgrenze nördlich des Carumer Baches und erstreckt sich zunächst durch den Bakumer Ortsteil Carum, dann durch die Ortsteile Märschendorf, Bokern-West, Lohne, Brettberg, Südlohne und Ehrendorf der Stadt Lohne. Von dort weiter über die Ortsteile Haskamp und über die Bundesstraße 214 zu den Ortsteilen Holthausen und Schemde in der Gemeinde Steinfeld und von dort weiter in das Gebiet der Stadt Damme durch die Dammer Berge über den Ortsteil Wempenmoor. Von dort aus durch den Ortsteil Grapperhausen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bis zur Kreisgrenze an den Holtheider Weg. Von dort aus der Kreisgrenze in nördlicher Richtung entlang und wieder bis zum Ausgangspunkt am Carumer Bach.  Die Überwachungszone für den Landkreis Osnabrück wird durch den Landkreis Osnabrück und das dortige Veterinäramt ausgewiesen.

 

Betroffene Gebiete in den Kommunen:

Gemeinde Bakum, Stadt Lohne, Gemeinde Steinfeld, Stadt Damme, Gemeinde Holdorf und Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

Eine interaktive Karte zu der Überwachungszone ist hier (https://tinyurl.com/yc837d73) einzusehen.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:
https://www.landkreis-vechta.de/fileadmin/user_upload/47_2022.pdf

SVLFG: Senioren in der Landwirtschaft – Gesund durch die Hitze

Senioren in der Landwirtschaft – Gesund durch die Hitze

Während der Ernte wird jede helfende Hand gebraucht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät Seniorinnen und Senioren, trotz aller Dringlichkeit nur dann körperlich anstrengende Arbeiten zu übernehmen, wenn sie sich fit fühlen.

Besonders gefährlich ist es, an heißen Tagen in der prallen Sonne zu arbeiten. Der Wetterbericht warnt in diesem Sommer immer wieder vor Temperaturen über 40 Grad.

Pause im Schatten mit Getränk

Einen Gang zurück schalten

Seniorinnen und Senioren sollten solche „Hundstage“ lieber geruhsam angehen. Wer noch im Betrieb mithilft, findet auch im Haus oder in Wirtschaftsgebäuden sinnvolle Aufgaben, die erledigt werden müssen. Besonders wichtig sind häufige kleine Verschnaufpausen.

Wer sich an heißen Tagen abgeschlagen oder müde fühlt, sollte sich erst recht auf den wohlverdienten Ruhestand besinnen und ohne schlechtes Gewissen „Hitzefrei“ nehmen. Die SVLFG rät: „Trinken Sie ausreichend – und zwar, bevor der Durst kommt. Tragen Sie leichte Kleidung sowie einen Strohhut, wenn Sie das Haus verlassen. Erledigen Sie unaufschiebbare Besorgungen in den kühleren Morgenstunden.“ Besonders gut auf sich achten müssen Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel einem vorgeschädigten Herz-Kreislauf-System.

 

Körper überhitzt leicht

Je älter man wird, desto länger braucht der Körper, um sich hohen Temperaturen anzupassen. Kalte Güsse über die Handgelenke, zwischendurch ein feuchtes Tuch im Nacken und eine Abkühlung der Füße tun gut, halten den Kreislauf in Schwung und senken bei Bedarf die Körpertemperatur.

 

Warnzeichen beachten

Während der Arbeit ist es wichtig, dass alle aufeinander achten. Spätestens, wenn jemand erste Hinweise auf einen Sonnenstich oder Hitzschlag bei sich selbst oder einem anderen erkennt, muss gehandelt werden. Schwindel, Verwirrtheit, Kurzatmigkeit, Herzrasen, Sonnenbrand oder eine erhöhte Körpertemperatur gehören zu diesen ernstzunehmenden Warnzeichen. Die betroffene Person muss jede Tätigkeit sofort einstellen. Gegebenenfalls müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen und im Ernstfall umgehend die Notrufnummer 112 alarmiert werden, damit die betroffene Person schnell ärztliche Hilfe bekommt.

 

Unterstützung für pflegende Angehörige

Leiden ältere und/oder pflegebedürftige Personen unter hochsommerlichen Temperaturen, entsteht oft ein erhöhter Pflegebedarf. Die SVLFG rät den pflegenden Angehörigen: „Organisieren Sie rechtzeitig Unterstützung für die Betreuung der pflegebedürftigen Person, wenn absehbar ist, dass Sie dieser Mehraufwand überfordert. Klären Sie zum Beispiel, ob eine Unterbringung in einer Tagespflegeeinrichtung möglich ist. Ist die pflegebedürftige Person bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse (LPK) versichert, beteiligt sich die LPK unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Auskünfte dazu geben die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der SVLFG unter Telefon 0561 785-2033.

 

Text- und Foto-Quelle: SVLFG vom 26.07.2022

 

40 Jahre beim Landvolk

Kreislandvolkverband Vechta e.V. gratuliert Peter Niemann

Auf 40 Jahre beim Landvolk kann heute Peter Niemann zurückblicken. 1982 fing er sechs Jahre nach seiner Lehre als Steuerfachangestellter bei der damals noch im Aufbau befindlichen Buchstelle des Kreislandvolkverbandes an und hat seitdem das stetige Wachstum des Verbandes mitbegleitet. Bei seinen Mandantinnen und Mandanten hat er sich über die vergangenen Jahrzehnte eine hohe Anerkennung erworben. Darüber hinaus engagierte er sich über 28 Jahre im Betriebsrat für seine Kolleginnen und Kollegen. Zum Dienstjubiläum gratulieren herzlich Vorstand und Geschäftsführung des Kreislandvolkverbandes Vechta e.V. sowie alle Kolleginnen und Kollegen.

Tag des offenen Hofes – Ergebnis Schätzwettbewerb

Tag des offenen Hofes ein voller Erfolg – Ergebnis Schätzwettbewerb

Mehrere tausen Besucherinnen und Besucher auf den Höfen Böckmann in Damme und Rolfes in Bakum

 

In ganz Niedersachsen öffneten über 70 Betriebe ihre Hoftore, um Verbraucherinnen und Verbraucher die Landwirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerten Bereich näher zu können.

Im Landkreis Vechta fand diese Veranstaltung erstmalig direkt auf zwei Betrieben statt.

Anne Böckmann betreibt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Christian Wehe den landwirtschaftlichen Betrieb mit Schweinemast und Ackerbau. Aufgrund der fehlenden Zukunftsperskektiven hat sich der Betrieb während der Corona-Pandemie für einen eigenständigen Weg entschieden und startet ihre Direktvermarktung von Schweinefleisch unter „Heimatesser“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.heimatesser.de

Bereits kurz vor der Corona-Pandemie begann Christian Rolfes gemeinsam mit seinem Bruder Alexander die Direktvermarktung von Rindfleisch unter „Bakumer Rindfleisch“. Die Brüder sind mit ihrem Fleischangebot bereits auf diversen Wochenmärkten vertreten.

Weitere Informationen finden auf der Internetseite www.bakumer-rindfleisch.com

 

Im Rahmen des Tag des offenen Hofes wurde den großen und kleinen Besucherinnen und Besuchern auf beiden Betrieben viel geboten. Auch wenn es z.B. aufgrund der Seuchenvorsorge nur ein Blick durch das Schweinestall-Fenster war, so konnten Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch einen Eindruck der regionalen Landwirtschaft finden und mit den Experten ins Gespräch kommen.

„Kleine Betrieb suche neue Wege um weiter existieren zu können“ so könnte fast das Motto des diesjährigen Tag des offenen Hofes gewesen sein.

 

Auf beiden Betrieben fand ein Schätzwettbewerb statt, wo die Anzahl von Proppen bzw. Pellets in einem Glas geschätzt werden sollte. Die Lösung:

 

Hof Böckmann, Damme = 19.536 Stück

Hof Rolfes, Bakum  = 34.835 Stück

 

Die Gewinner und Gewinnnerinnen werden schriftlich benachrichtigt. Ebenfalls die Gewinner und Gewinnerinnen vom Malwettbewerb. Hier steht die Entscheidung jedoch derzeit noch aus.

 

Fotos der Veranstaltung werden an dieser Stelle auch bald veröffentlicht.

Tour de Flur in Dinklage-Bünne

Tour de Flur in Dinklage-Bünne

Gemeinsam mit dem Ortslandvolkverein Dinkage und der Tourist-Info Nordkreis Vechta lädt der Kreislandvolkverband Vechta dazu ein, unsere Kulturlandschaft und die heimische Landwirtschaft auf der Fahrradroute „Tour de Flur“ zu entdecken. In diesem Jahr macht die „Tour de Flur“ in Dinklage Halt. Start und Ziel der ca. 26 km langen Radtour durch die Dinklager Bauerschaften ist der Landgasthof Meyer-Bünne (Badberger Straße 29). Von dort heißt es in die Pedale treten, durch abwechslungsreiche Landschaften in Bünne, Wulfenau und Höne zu radeln. Unterwegs lernen Sie an 12 Stationen die Landwirtschaft dieser Region besser kennen. Sie erfahren, wie aus Wind Energie erzeugt wird, was auf den Feldern wächst, wie die Ernte verwendet wird, warum Landwirte auf den Feldern arbeiten und wie sie es tun. Sie werden über das wichtigste Kapital der Landwirtschaft informiert – den Boden. Eine Grundwassermessstelle erläutert das Messnetzwerk und die gemeinsamen Bemühungen zum Grundwasserschutz von Landwirten und Landkreis.

Die Dorfgemeinschaft „Bünne erleben“ bereichert die diesjährige Tour zum Jubiläumsjahr „1150 Jahre Bünne“ mit einem Preisausschreiben. Auf den Schildern der einzelnen Stationen sind Buchstaben versteckt, die zusammengenommen ein zwölfstelliges Lösungswort ergeben. Zu gewinnen gibt es viele regionale Preise von Bünner Firmen. Mitmachen lohnt sich!

Die „Tour de Flur“ 2022 kann auf eigene Faust erfahren werden, Gruppen können aber auch gerne eine geführte Tour zu einem Wunschtermin bei der Tourist-Info buchen. Außerdem gibt es eine Reihe öffentlicher geführter Radtouren an den folgenden Terminen:

21.05.2022 (Samstag); 22.05.2022, 12.06.2022, 10.07.2022, 31.07.2022, 14.08.2022 (jeweils Sonntag) sowie 17.09.2022 (Samstag)

Alle geführten Radtouren starten um 14 Uhr beim Landgasthof Meyer-Bünne und werden von Gästeführer Martin Glandorf oder Gästeführerin Susanne Mischke begleitet. Die Kosten betragen 5 € pro Person (Kinder unter 12 Jahren kostenfrei). Anmelden können Sie sich bei der Tourist-Info Nordkreis Vechta.

 

Hier gelangen Sie zum Informationsflyer der diesjährigen Tour de Flur in Dinklage-Bünne.

Wirtschaftsdüngermeldungen: Noch bis 22. Mai sanktionsfrei Unstimmigkeiten korrigieren

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt bekannt, dass wer vor dem 23.05.2022 seine Meldungen nochmal auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, Beanstandungen bei der behördlichen Prüfung und Geldbußen noch vermeiden kann.

Meldepflichtig sind alle Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngern bzw. Gärresten, die pro Kalenderjahr in Summe mehr als 200 Tonnen abgeben, aufnehmen bzw. aus anderen Bundesländern oder Staaten importieren.

Am 23. Mai wird mit Hilfe des „behördlichen Meldungsabgleichs“ geprüft, ob es für jede Lieferung aus dem 2. Halbjahr 2021 eine gleichlautende Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung gibt. Fehlt die Meldung des Abgebers oder des Aufnehmers erhält der Betroffene ein Anschreiben mit einer Anhörung zu dieser Ordnungswidrigkeit.

Im Meldeprogramm steht den Betrieben der Meldungsabgleich zur Überprüfung der eigenen Meldungen zur Verfügung und kann jederzeit nach der Anmeldung mit der Hauptbetriebsnummer aufgerufen werden. Zusätzlich wird der Abgleich für das aktuelle und die vorhergehenden Jahre einmal in der Woche programmseitig für alle Betriebe durchgeführt. Bei Unstimmigkeiten erhält der Anwender nach der Anmeldung im Programm einen Hinweis im Hauptmenü. (Webcode 01040582 auf www.duengebehoerde-niedersachsen.de)

In diesem Zusammenhang weist die Landwirtschaftskammer auf die Möglichkeit hin, sich nach dem wöchentlichen Abgleich per Email über Unstimmigkeiten informieren zu lassen. So können Meldefehler leichter korrigiert werden. Mehr dazu unter Webcode 01040581 auf der Seite der Düngebörde (www.duengebehoerde-niedersachsen.de)

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