Bundesagrarminister Özdemir hat heute entschieden, dass Deutschland die Ausnahmeregelung der EU für das Jahr 2024 anwenden wird. Die Anforderungen nach GLÖZ 8, also die 4% Stilllegung, können nun sowohl durch Stilllegung und Landschaftselemente, als auch 1:1 durch den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen (ohne den Einsatz von PSM!) erbracht werden. Die Anforderungen können auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten erfüllt werden. Allerdings ist diese Regelung auf das Jahr 2024 beschränkt. Eine ursprünglich diskutierte Kürzung der Flächenprämien von bis zu 14€/ha und die gleichzeitige Schaffung neuer Ökomaßnahmen wird auch nicht kommen. Die genaue Umsetzung dieser Regelung in der Praxis ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Wir gehen davon aus, dass dies bis zum Beginn des Flächenantragszeitraums erfolgen wird.