LKK-Beitragsbescheide – Widerspruch nur noch kurzfristig möglich

Die Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Krankenkasse/Pflegekasse für 2025 wurden im Januar verschickt. Für viele Betriebe sind darin deutlich höhere Beiträge ausgewiesen als in der Vergangenheit. Der Grund für diese Erhöhung liegt in der grundsätzlichen Umstellung der Beitragsberechnung ab dem 01.01.25.

Danach wird erstmals die Tierhaltung in die Berechnung mit einbezogen und die verschiedenen Kulturarten eines Betriebes werden unterschiedlich gewichtet.

Kern der geänderten Berechnung ist die Unterteilung der vorhandenen Betriebszweige bzw. Nutzungsrichtungen in einzelne „Katasterarten“ und deren betriebswirtschaftlicher Bewertung über den sogenannten „Standardeinkommenswert“. Die Summe dieser Werte entscheidet über die Einstufung des Betriebes in die Beitragsklassen (BKL 1 bis 20) und somit über die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages für landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige.

Die  Tabelle unten gibt einen Überblick über die veranschlagten Standardeinkommenswerte 2025 für den Landkreis Vechta. Besonders betroffen sind demnach Betriebe, deren Tierhaltung einen positiven Wert ausweist (z.B. Geflügel, Mastschwein, Kühe, etc.) und Betriebe mit entsprechend hoch bewerteten Kulturarten (z.B. Kartoffeln, Zwiebeln, Zuckerrüben, Obst, Gemüse, etc.). Gerade die eben genannten Kultur- und Tierhaltungsarten kommen zu nicht immer nachvollziehbaren Beitragshöhen, da sie bspw. bei Kartoffeln nicht zwischen einzelnen Produktionsarten (Industriekartoffeln, Speisekartoffeln, etc.) unterscheiden. Deshalb ist es durchaus angeraten, hier Widerspruch einzulegen.

Betriebe, die gegen den Beitragsbescheid einen Widerspruch einlegen wollen, müssen das innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach dessen Bekanntgabe vornehmen. Die Bescheide wurden i.d.R. am 06.01.25 verschickt.

Die Abgabe des Widerspruchs kann per Post (SVLFG, Versicherung Beitrag, 34105 Kassel) oder per Fax (0561 785-219003) erfolgen.

Als Hilfestellung für die mögliche Formulierung haben stellen wir hier ein Muster sowie eine Anleitung bereit:

Mustertexte für das Widerspruchsschreiben (Worddokument)

Arbeitshilfe Widerspruch LKK Beiträge 2025

 

Standardeinkommenswerte im Landkreis Vechta

Produktionsart Einheit StEW Lk Vechta
Futterbau, Bioenergiepflanzen Hektar 257,98 €
Kartoffeln Hektar 8.374,86 €
Mähdruschfrüchte Hektar 656,87 €
Saatzucht Hektar 107,99 €
Stilllegung/Pflege Hektar -27,80 €
Zuckerrüben Hektar 901,81 €
Almen, Alpen, Hutungen Hektar 80,26 €
Grünland Hektar 361,10 €
Forst (inkl. Stilllegung mit Vertrag) Hektar 108,98 €
Baumobst Hektar 5.876,32 €
Baumobst maschinelle Ernte Hektar 2.482,02 €
Beerenobst Hektar 21.329,26 €
Gemüse/Obst Hochglas heizbar Hektar 109.622,32 €
Gemüse/Obst Unterglas nicht heizbar Hektar 43.848,93 €
Industrie-, Frischgemüse mit händischer Ernte Hektar 5.917,27 €
Industriegemüse mit vollmechanischer Ernte Hektar 11.735,76 €
Intensivgemüse Hektar 3.277,46 €
Pilzzucht Hektar 648.104,51 €
Spargel Hektar 24.933,64 €
Streuobstwiesen (nur Obstbaumnutzung) Hektar 1.951,85 €
Baumschule Hektar 8.163,49 €
Blumen und Zierpflanzen z. Selbstschneiden Hektar 6.122,20 €
Blumen/Zierpfl./Sonderkult. (gärtnerische Nutzung Freiland) Hektar 16.434,49 €
BluZi/Baumschule Hochglas heizbar Hektar 51.664,57 €
BluZi/Baumschule Unterglas nicht heizbar Hektar 52.157,03 €
Rebschule Hektar 8.163,49 €
Weinbau, Kellerwirtschaft Hektar 3.440,31 €
Weinbau, Traubenproduktion Hektar 3.016,56 €
Christ-/Weihnachtsbäume Hektar 6.954,20 €
Hopfen Hektar 7.620,04 €
Korbweiden Hektar 405,81 €
Tabak Hektar 7.519,10 €
Milchkühe, Deckbullen Anzahl 647,37 €
Mutterkühe Anzahl 85,89 €
Sonstige Rinder Anzahl 242,43 €
Ferkelaufzucht Anzahl -71,09 €
Mastschweine Anzahl 58,00 €
Sauenhaltung Anzahl -118,45 €
Junghennen Anzahl 8,46 €
Legehennen Anzahl 12,33 €
Mastenten Anzahl 19,48 €
Mastgänse Anzahl 47,52 €
Masthühner Anzahl 1,75 €
Mastputen Anzahl 15,89 €
Deckhengste ohne Sporteinsatz Anzahl 462,56 €
Traber und Galopper Anzahl 462,56 €
Zuchtstuten sowie Aufzucht-, Arbeits- und Gnadenbrottiere Anzahl 462,56 €
Bienenvölker Anzahl 73,53 €
Kaninchen Anzahl 138,23 €
Milchschafe- und Ziegen Anzahl 152,43 €
Schafe und Ziegen Anzahl 91,62 €
Schneckenzucht Anzahl 91,98 €
Wanderschafe Anzahl 100,08 €
Wildtierhaltung Anzahl 104,32 €
Forellen und Beifische Arbeitstage 128,20 €
Seen- Bach- Flussfischerei Arbeitstage 128,20 €
Teichwirtschaft -Karpfen Hektar 968,78 €

Einarbeitungszeit von organischen Düngern auf eine Stunde herabgesetzt

Organische Düngemittel, die einen Trockensubstanzgehalt von über 2 % und einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff besitzen, müssen unverzüglich nach ihrer Ausbringung eingearbeitet werden. Dies trifft zum Beispiel auf Gülle und Biogasgärrest (fest und flüssig) zu.

Nach Beginn des Aufbringens muss die Einarbeitung ab dem 01. Febraur 2025 innerhalb einer Stunde erfolgen.

Von der Einarbeitungsfrist befreit sind folgende Düngemittel:

  • Festmist von Huftieren oder Klauentieren,
  • Kompost,
  • organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit einem festgestellten TS-Gehalt von weniger als 2 %.

Lichterfahrt 2024

Auch in diesem Jahr können wir nach einigen politischen Turbulenzen doch wieder eine Lichterfahrt machen. Wir fahren vom Lohnunternehmen Frilling in Norddöllen über Visbek, Erlte, Hagstedt, Langförden, Bakum nach Vechta. Um 15:30 Uhr geht es los und gegen 18:15 Uhr planen wir auf dem Stoppelmarkt anzukommen. Hier fahren wir genau lang:

 

Änderung des Pauschalsteuersatzes ab dem 6. Dezember 2024

Änderung des Pauschalsteuersatzes ab dem 6. Dezember 2024

Ab morgen, dem 6. Dezember 2024, gilt für Landwirte der neue verminderte Pauschalsteuersatz von 8,4 % gemäß § 24 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Hintergrund: Das Jahressteuergesetz 2024 wurde heute, am 5. Dezember 2024, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch tritt die entsprechende Regelung zur Steuersenkung gemäß Artikel 24 des Gesetzes bereits morgen in Kraft.

Das bedeutet: Der neue Steuersatz von 8,4 % gilt für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die im Anwendungsbereich des § 24 UStG liegen und ab dem 6. Dezember 2024 ausgeführt werden.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei Ihrer Abrechnung.

Mitgliederversammlung des Kreislandvolkverbandes Vechta: Nachhaltigkeit bei Lidl im Fokus

Mitgliederversammlung des Kreislandvolkverbandes Vechta: Nachhaltigkeit bei Lidl im Fokus

Am Mittwoch, den 4. Dezember 2024, lädt der Kreislandvolkverband Vechta zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Die Veranstaltung beginnt um 14:30 Uhr im Gasthaus Jansen, Auf dem Hagen 27 in Vechta.

Ein besonderes Highlight der diesjährigen Versammlung ist der Vortrag von Hendrik Wiedenroth, Consultant für Corporate Social Responsibility im Einkauf bei Lidl. Unter dem Titel „Nachhaltigkeit bei Lidl“ wird Wiedenroth die Proteinstrategie des Einzelhandelsriesen vorstellen und erläutern, welche Anforderungen Lidl an die Herkunft und Produktion von Proteinen stellt.

Im Fokus stehen dabei Themen wie:

  • Herkunft der Proteine: Woher bezieht Lidl seine Rohstoffe?
  • Produktionsbedingungen: Welche Standards müssen die Zulieferer erfüllen?
  • Tierwohl: Wie integriert Lidl dieses zentrale Thema in seine Nachhaltigkeitsstrategie?

Mit seinem Vortrag gibt Wiedenroth spannende Einblicke in die Herausforderungen und Strategien eines global agierenden Unternehmens. Nicht zuletzt durch seinen eigenen landwirtschaftlichen Hintergrund wird er auch die Auswirkungen dieser Strategie mit ihren Chancen und Risiken für die Landwirtschaft erläutern.

Der Eintritt ist frei.

Afrikanische Schweinepest! Sind wir gut vorbereitet?

Afrikanische Schweinepest!
Sind wir gut vorbereitet?

am 30.10.2024, 09:30 Uhr,

Hotel Rheinischer Hof, Burgstraße 54, 49413 Dinklage

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich immer weiter in Deutschland aus. Die aktuellen Fälle im Wildschweinbestand in Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen, dass die ASP so schnell nicht mehr aus Deutschland verschwinden wird. Zumal der Infektionsdruck von Seiten der östlichen Nachbarstaaten nicht nachlässt.

Auch im Nutztierbereich gab es in Deutschland schon mehrere Ausbrüche. Am präsentesten ist wohl der Ausbruch im Emsland mit all seinen Folgen vor allem für die umliegenden Betriebe.

Was passiert aber genau, wenn die ASP festgestellt wird? Welche Abläufe gibt es bei Funden im Wildbestand und welche bei Funden im Haustierbestand, was ist da in der Vergangenheit geschehen und welche konkreten Folgen gab es für die betroffenen Betriebe? Hierzu haben wir Experten eingeladen, die aus erster Hand berichten werden. Dazu wird auch das Veterinäramt informieren, wie man sich hier auf die drohende und hoffentlich niemals eintretende Gefahrenlage vorbereitet. Wie man sich ggf. für den Ernstfall absichern kann sowie welche Leistungen und Bedingungen die Versicherer stellen, wird der Versicherungsexperte der Landvolkdienste Heino Beewen erläutern.

Begrüßung    Dr. Johannes Wilking, Vorsitzender KLV Vechta, Kreislandwirt

  • Wildschweine mit ASP und die Folgen für den eigenen Schweinehaltungsbetrieb – ein Erfahrungsbericht
    Andreas Niedermeier, Interessengemeinschaft der Schweinehalter Sachsen e.V.
  • ASP im Emsland – Was passiert, wenn das Virus im Stall ist?
    Lambert Hurink, Geschäftsführer der Vereinigung des Emsländischen Landvolks
  • Vorbereitung auf den Ernstfall
    Thilo Fuchs, Veterinäramt des Landkreises Vechta
  • Versicherungen für den Ernstfall – was leisten sie?
    Heino Beewen, Landvolkdienste Hannover GmbH
  • Abschlussdiskussion

Ende: ca. 12:45 Uhr

Der Eintritt ist frei!

 

Beitreten Zoom Meeting
https://us02web.zoom.us/j/85838543746?pwd=Pg2ZMdeLjcGzP5R8hEiin2UKFGaNcz.1

Meeting-ID: 858 3854 3746
Kenncode: 258655

 

 

Erntekrone 2024 übergeben

Erntekrone 2024 übergeben

 

von links: Christian Athmann (OLV Mühlen), Ulrich Strothmeyer (OLV Mühlen), Hendrik Athmann (OLV Mühlen), Heinrich Tabeling (Landwirtschaftskammer Außenstelle Vechta), Monika Liechtenstein (OLV Mühlen), Klaus Büscherhoff (OLV Mühlen), Markus Torbecke (Beisitzer geschäftsf. Vorstand KLV Vechta), Landrat Tobias Gerdesmeyer, Andrea Strothmeyer (Vorsitzende OLV Mühlen), Kreisgeschäftsführer Dr. Friedrich Willms (KLV), Dr. Johannes Wilking (Vorsitzender KLV Vechta), Hans-Gert und Margit Herzog (OLV Mühlen), Dr. Benedikt Beckermann (Dezernent Landkreis Vechta) und Sebastian Gerold (Bürgermeister Gemeinde Steinfeld).

 

Zum zehnten Mal überbrachte der Kreislandvolkverband Vechta dem Landkreis Vechta eine traditionelle Erntekrone. Übergeben wurde sie vom Vorsitzenden Dr. Johannes Wilking sowie den Vorstandsmitgliedern Anna Meyer und Markus Torbecke und dem Kreisgeschäftsführer Dr. Friedrich Willms im Foyer des Kreishauses. Gebunden wurde die Krone von den Mitgliedern des Ortsverbandes Mühlen, der von seiner Vorsitzenden Andrea Strothmeyer und den Mitgliedern Margit und Hans-Gert Herzog, Christian Athmann, Monika Liechtenstein, Hendrik Athmann und Ulrich Strothmeyer vertreten wurde.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer nahm die mit Mais und Getreide geschmückte Erntekrone zum dritten Mal entgegen:„Ich freue mich jedes Jahr erneut, wenn das Kreislandvolk der Kreisverwaltung die Erntekrone überreicht. Dies ist inzwischen zu einer schönen Tradition geworden. Zudem schätze ich den Austausch zu landwirtschaftlichen Themen, denn zwischen Kreislandvolk und Landkreis besteht eine gute Zusammenarbeit und ein Vertrauensverhältnis.“

 

Der Vorsitzende des Kreislandvolkverbandes Johannes Wilking erläuterte die Ernteergebnisse in diesem Jahr: „Die Getreideernte war in diesem Jahr unterdurchschnittlich. An Niederschlägen hat es nicht gemangelt. Auch die Befahrbarkeit der Flächen und das Hochwasser zu Weihnachten haben hier zu dem bescheidenen Getreideergebnis beigetragen. Bei Winterroggen und Wintergerste haben wir leichte bis mäßige Rückgänge erlebt (Roggen 55,8 dt statt 59,0d t; Gerste 68,4 dt statt 71,0 dt). Der Winterweizen hat mit 59,3 dt/ha ein sehr viel schlechteres Ergebnis als 2023 (71 dt/ha) gebracht. Trotz der hohen Niederschläge war insgesamt die Anzahl an Sonnenstunden vergleichsweise gut. Der Mais steht und stand auch dieses Jahr wieder recht gut. Gerade beim Silomais stehen wir vor einer sehr guten Ernte. Beim Obst war die Ernte bei den Erdbeeren recht gut, bei Äpfeln und Kirschen bedingt durch Frühjahrsfröste hingegen eher schlecht.

 

Zur allgemeinen Lage der Landwirtschaft sagte Wilking: „Es ist gelungen, die EU-Vorgaben insoweit anzupassen, dass es keine Pflichtbrache mehr gibt. Ebenso wurden die starren Aussaatvorschriften gelockert, so dass Landwirte nun auf die klimatischen Bedingungen angemessen reagieren können. Die Situation ist nach wie vor schwierig. Die seit Jahren schwelenden politischen Konflikte lähmen die Branche zunehmend. Der versprochene spürbare Bürokratieabbau lässt weiter auf sich warten, von der baurechtlichen Vereinfachung der Tierwohlställe ganz zu schweigen. Der während der Bauernproteste versprochene große Wurf der Ampel fällt bislang leider aus.“

Fahrt zur Grünen Woche 2025

Grüne Woche 2025 in Berlin!

Auch 2025 können wir für unsere Mitglieder wieder eine Fahrt zur Grünen Woche anbieten. Gemeinsam mit Schomaker Reisen geht es nach Berlin.

Programm

  • Besuch der Internationalen Grünen Woche
  • Besuch des Reichstages
  • Vorschläge für ein individuelles Abendprogramm

Kosten

259,- € pro Person im Doppelzimmer (inkl. Frühstück, Busfahrt, Eintritt für die Grüne Woche und Mittagsimbiss am Bus bei Hin- und Rückfahrt sowie Kaffee im Bus)

  • Einzelzimmerzuschlag 98,- €
  • Teilnahme am Niedersachsenabend am 22.01. Die Tickets sind nicht frei verfügbar, eine Teilnahme kann nicht garantiert werden. Ggf. kämen hier entsprechende Kosten hinzu (ca. 60,- €)
  • 13,- € pro Person bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

 

Unterbringung

2 Übernachtungen im 4 * Best Western Plus Plaza Hotel Berlin Kurfürstendamm mit reichhaltigem Frühstücksbuffet. Das Hotel befindet sich im Stadtteil Charlottenburg.

Alle Zimmer sind mit Dusche/WC, Telefon, TV ausgestattet.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich hier an!

Anmeldeschluss: 2. November 2024.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Ansprechpartner:
Christoph Friederich Tel: 04441 9237 116
E-Mail: christoph.friederich@klv-vechta.de

Agrardieselantrag – Frist bis zum 31.12.2024

Agrardieselantrag – Frist bis zum 31.12.2024

Alle Anträge müssen bis zum 31.12.2024 beim Zoll vorliegen! Die Anträge können über das ELSTER-Portal oder Online-Anträge (auf www.zoll.de) gestellt werden. Wenn wir dabei behilflich sein sollen, erstellen wir den Antrag gemeinsam mit Ihnen als Bevollmächtigte. Wir bitten dabei um eine Terminvereinbarung unter 04441 9237 0.

Land Niedersachsen fördert Mehrgefahrenversicherung

Erstmalig können in Niedersachsen Mehrgefahrenversicherungen gefördert werden (mit bis zu 50 % des Beitrages). Dies ist letzte Woche vom Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben worden. Zusätzliche Infos finden Sie auf den Internetseiten der LWK unter dem Webcode 01043385 .

 

Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme u.a. an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.

Das Antragsverfahren läuft vom 26.08. – 30.09.2024. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist ein Versicherungsangebot einzureichen.

 

Zusätzlich haben wir Ihnen eine ausführliche Erläuterung mit Fördervoraussetzungen und Beispielskalkulationen der Landvolkdienste beigefügt.

Für diejenigen, die die Landvolkdienste nicht kennen: Die Landvolkdienste sind ein Tochterunternehmen aller Landvolk-Kreisverbände in Niedersachsen (also auch vom KLV Vechta). Arbeitsschwerpunkte sind Versicherungsdienstleistungen in der Landwirtschaft und im Umfeld der Landwirtschaft.

Mitglieder von uns, die schon Kunden bei den Landvolkdiensten sind, haben diese generelle Information oder eine auf ihren Betrieb angepasste Information schon erhalten.

Es lohnt sich die Informationen zu lesen!

 

Information der Landvolkdienste

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Geförderte Mehrgefahren- / Ernteversicherung in Niedersachsen für die Ernte 2025

 

Sehr geehrte Mitglieder des Kreislandvolkverbandes Vechta,

 

das Wetter war und ist die größte Herausforderung für landwirtschaftliche Betriebe. Die „normalen Wetterkapriolen“ haben Sie als Landwirt gut im Griff, aber was ist mit den zunehmenden Extremereignissen? Gerade erst hat die niedersächsische Landesregierung sechs Millionen Euro für die Schäden aus dem Weihnachtshochwasser zur Verfügung gestellt, ein weiteres Indiz dafür, dass es ohne externe Hilfe nicht geht!

Ein wichtiges Zeichen für die Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels: Niedersachsen, Hamburg und Bremen fördern ab 2025 die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau! Dabei übernehmen sie bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie.

 

Laut Informationen unserer Versicherer wird für Niedersachsen folgender Rahmen gelten:

Richtlinie Inhalt
Geförderte Kulturen Acker, Grünland, Obst, Gemüse (Zwiebeln und Möhren)
Geförderte Gefahren ·         Sturm, Starkregen, Frost, Trockenheit (die Gefahr Hagel ist nicht förderfähig)

·         Auswahl der Gefahren optional im Rahmen unseres Produktangebots

Höhe der Förderung bis zu 50% des jährlichen förderfähigen Versicherungsbeitrags (Netto)
Voraussetzungen ·         Selbstbehalt von mindestens 20 % von Versicherungssumme (VSU), Maximalentschädigung von 80 % der VSU

·         Möglichkeit der Zusatzdeckung für die Anpassung des Selbstbehaltes (einheitlicher SB über alle Gefahren) → Ausnahme Frost bei Obst (die Zusatzabdeckung ist nicht förderfähig)

·         Möglichkeit der SB-Anpassung auch für die Gefahr Trockenheit

·         Mindestfläche pro Jahr u. Betrieb beträgt 1ha

·         Bewilligung nach Priorisierungsverfahren (Prüfung einer klimaangepassten Bewirtschaftung)

Fristen ·         Für die Beantragung und das Priorisierungsverfahren im Jahr 2024 werden Übergangsregelungen gelten.

·         ab 2025: 15. Mai (gemeinsam mit GAP-Antrag)

 

Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Kulturen abgeschlossen werden. Sie wählen im Rahmen des förderfähigen Angebots die Gefahren, die für sie relevant sind.

 

Dem Förderprogramm zur Mehrgefahrenversicherung ist ein sogenanntes Priorisierungsverfahren vorgeschaltet, um insbesondere eine klimaangepasste Bewirtschaftung zu fördern. Was bedeutet das? Bei Vorlage eines Versicherungsantrages bei der Landwirtschaftskammer, durchläuft Ihr Anbau dort einer Prüfung auf klimaangepasste Bewirtschaftung. Das Ergebnis ist eine Aussage über den Grad der Förderung.

 

Priorisierungsverfahren
·         Prüfung einer klimaangepassten Bewirtschaftung auf Basis der Anbaudaten 2024 (Angabe über Mehrfachantrag → ANDI).

·         Für die durchzuführenden Maßnahmen werden Punkte vergeben, die mit dem prozentuellen Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche gewichtet werden.

·         Es sind zusätzliche Kriterien für Dauerkulturen definiert.

·         Mindestens eine Maßnahme muss über die Dauer der Förderung der Mehrgefahrenversicherung fortgeführt werden.

·         Aus folgenden Bereichen werden Maßnahmen herangezogen:

o    Ökoregelungen (ÖR)

o    Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

o    Klimaresiliente Kulturen und Anbausysteme

Weiterhin setzt die Förderrichtlinie einen Selbstbehalt von mind. 20% der Versicherungssumme (der geschädigten Position) voraus! Gegen einen nicht förderfähigen Zusatzbaustein kann dieser Selbstbehalt reduziert werden.  Dieses Zusatzangebot wird für den Acker- und Obstbau angeboten.

 

Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge. Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr, für die eine Zuwendung beantragt werden kann, beträgt 1,0 Hektar.

 

Das interne Risikomanagement neu überdenken!

Mehr als ein Drittel unserer gegen Hagel versicherten Landwirte hat sich schon jetzt für eine weitergehende Deckung entschieden! Ob Mais und Raps gegen Sturm, Kartoffeln gegen Starkregen oder alle Kulturen gegen Trockenheit, auch ohne staatliche Förderung haben Versicherungsprodukte eine zunehmende Bedeutung in der Absicherung der Ernte!

Sie haben sich bisher komplett gegen eine Hagelversicherung entschieden, oder haben bisher auf die oben genannten Deckungserweiterungen verzichtet! Hat diese Entscheidung auch bei einer Neubewertung im Zusammenhang mit der Förderung durch die Landesregierung Bestand? Sind die zunehmenden Wetterextreme nicht Grund genug, alte Entscheidungen zu überdenken?

 

Wir haben einmal für Sie gerechnet!

Kunde 1: Leichter Standort, 20 – 25 Bodenpunkte, 550 mml Niederschlag Jahresdurchschnitt

Der betriebswirtschaftliche Erfolg des Betriebes steht und fällt mit dem Kartoffelanbau und dem Mais für eine befreundete Biogasanlage. Diese Kulturen sind entsprechend versicherungswürdig!

 

Versicherter Anbauumfang:

Fruchtart Fläche Versicherungssumme je ha Versicherungssumme ges.
Kartoffel / Stärke 66 ha 6.000 EUR 396.000 EUR
Silomais 154 ha 2.000 EUR 308.000 EUR
Kartoffeln / Speise 6 ha 6.000 EUR 36.000 EUR

 

Versicherte Gefahren:

  • Hagel
  • Sturm
  • Starkregen

Und so sieht die Rechnung aus:

 

2.455,81 € förderfähige Nettobeiträge

+ 1.058,89 € anteilig Hagel

+ 1.492,63 € Anpassung SB

+    220,79 € Steuer

= 5.228,13 € effektiv von Ihnen zu zahlender Beitrag.

(Beitrag ohne Förderung: 7.683,94 EUR)

 

Somit reduziert sich der Beitrag durch die Förderung in Niedersachsen um 2.455,81 EUR, oder um 32 % im Vergleich zum Versicherungsbeitrag ohne Förderung.

 

Kunde 2: Leichter Standort, 20 – 25 Bodenpunkte, 500 mml Niederschlag Jahresdurchschnitt, Standort

ist Spätfrostgefährdet.

Der betriebswirtschaftliche Erfolg des Betriebes steht und fällt mit dem Kartoffel- und dem Maisanbau. Die Spätfrostgefahr trifft alle Kulturen, deshalb ergibt sich hier eine andere Risikobeurteilung.

 

Versicherter Anbauumfang:

Fruchtart Fläche Versicherungssumme je ha Versicherungssumme ges.
Kartoffel / Speise 50 ha 10.000 EUR 500.000 EUR
Silomais 50 ha 2.000 EUR 100.000 EUR
Zuckerrüben 50 ha 3.000 EUR 150.000 EUR
Weizen 100 ha 2.000 EUR 200.000 EUR

 

Versicherte Gefahren:

  • Hagel
  • Sturm
  • Starkregen
  • Starkfrost (Spätfrost)

Und so sieht die Rechnung aus:

 

3.262,63 € förderfähige Nettobeiträge

+ 2.933,31 € anteilig Hagel

+ 2.364,61 € Anpassung SB (optional)

+    285,00 € Steuer

= 8.845,55 € effektiv zu zahlender Beitrag

(Beitrag ohne Förderung: 12.108,19 EUR)

Somit reduziert sich der Beitrag durch die Förderung in Niedersachsen um 3.262,64 EUR, oder um 27 % im Vergleich zum Versicherungsbeitrag ohne Förderung.

Wie erhalten Sie Ihr individuelles Angebot?

  • Nutzen Sie das beiliegende Formular und reichen uns Ihren diesjährigen Anbauumfang ein.
  • Wenn es bestimmte Gefahren gibt, auf deren Absicherung Sie besondere Wert legen, dann geben Sie uns diese Info bitte schon gemeinsam mit dem Anbauumfang auf.
  • Wir erstellen Ihr individuelles Angebot, und erstellen auch alle notwendigen Unterlagen, die Sie für die Antragsstellung und das Priorisierungsverfahren benötigen.

Was ist zu tun, um an die Förderung zu gelangen?

  1. Zuerst benötigen Sie ein Angebot auf eine geförderte Mehrgefahrendeckung für Ihren Betrieb.
  2. Unabhängig vom gewählten Produkt müssen Sie mit dem Versicherungsantrag einen Förderantrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen (Priorisierungsverfahren). Die für die Antragsstellung erforderlichen Informationen und Vordrucke werden auf der Internetseite ( agrarfoerderung-niedersachsen.de ) bereitgestellt.
  3. Wenn das Priorisierungsverfahren erfolgreich durchlaufen ist, erhalten Sie von der Kammer einen Bewilligungsbescheid über die zukünftige Förderung, mit dem dann zum Jahresende der finale Antrag bei der Versicherung eingereicht wird.

 

Alles unter Vorbehalt der Veröffentlichung der finalen Richtlinie, wovon die Versicherer aktuell ausgehen.

Warum kommen wir schon jetzt auf Sie zu?

Niedersachsen hat sich für das vorgeschaltete Priorisierungsverfahren entschieden und erzeugt natürlich einen erheblichen organisatorischen und zeitlichen Verwaltungsaufwand für diesen Weg. Da bei Vertragsbeginn alles vorliegen muss, ist aus unserer Sicht ein erheblicher zeitlicher Vorlauf notwendig! Alles, was wir dafür tun können, ist die Zeit bei noch unbekannten Fristen zu nutzen und Sie frühzeitig zu informieren. So können wir alles in Ruhe mit Ihnen besprechen und die für Sie notwendigen Unterlagen bereitstellen. Das wollen wir gerne tun!

Für Fragen zu diesem Schreiben, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Luca Schöning von unserem Tochterunternehmen Landvolkdienste unter Tel.: 01515 3934424.

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