Vorsorgetag für Landwirtinnen und Landwirte

Wie sorge ich am besten für das Alter vor und wie kann ich eine Pflegesituation meistern, diese Frage stellen sich nicht nur Landwirte. Das Thema bewegt immer mehr Mitglieder und die Fragen dazu häufen sich auch in der Geschäftsstelle des Kreislandvolkverbandes. Deshalb veranstaltet der Kreislandvolkverband zusammen mit der Landvolkdienste GmbH zu diesen und anderen Themen einen Vorsorgetag am 15. September 2023 im Gasthaus Sextro. Insbesondere richtet sich dieser an landwirtschaftliche Familienbetriebe.

Von 09:30 bis 12:30 werden die verschiedenen Bausteine für eine gute Altersvorsorge für Landwirtinnen und Landwirte vorgestellt. Der Sozialberater des Kreislandvolkverbandes Jens Vogt stellt die Landwirtschaftliche Alterskasse und ihre Bedingungen vor. Die Rechtsanwältin Andrea Westendorf erläutert, wie bei Hofübergaben auch Alters- und Pflegevorsorge in Teilen mitgeregelt werden können. Alina Trautmann von der Knappschaft-Bahn-See wird die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vorstellen. Bei starker Pflegebedürftigkeit bleiben jedoch finanzielle Lücken.

Damit und vor allem mit der Frage, wie man selbst für Alter und eventuelle Pflege vorsorgen kann, beschäftigen sich Thomas Hill von der IDEAL Lebensversicherung und Luca Schöning von der Landvolkdienste GmbH aus Hannover.

 

Anmeldungen unter anmeldung@klv-vechta.de

Tour de Flur 2023

Tour de Flur 2023 gestartet

Für die Route haben wir in diesem Jahr einen besonderen Anlass. Vor kurzem sind die Ortsvereine Neuenkirchen und Vörden miteinander fusioniert. Die Entscheidung fiel einstimmig. Um diese neue Einheit zwischen beiden Verbänden zu zeigen, führt die Route in diesem Jahr von Neuenkirchen nach Vörden und wieder zurück. Fast alle Ortschaften der Gemeinde werden dabei von der Route erreicht. Auf knapp 30km gibt es viele wunderbare und unterschiedliche Landschaftsbilder zu entdecken. Machen Sie sich auf den Weg. Die Route und nähere Informationen finden sich hier: www.klv-vechta.de/tour-de-flur

 

GAP – Was kommt auf uns zu?

GAP 2023 -Informationsveranstaltung

Vieles wird im nächsten Jahr bei der GAP anders sein. Einfacher wird es für die Betriebe nicht. Was genau geplant ist und auf die Höfe in unserer Region zukommt, dazu machen wir, gemeinsam mit der Lndwirtschaftskammer Niedersachsen

am Dienstag, den 29. November 2022

um 10.00 Uhr im Gasthaus Sextro, Oythe

(Oythe 21, 49377 Vechta)

und

am Mittwoch, den 30. November 2022

um 10.00 Uhr im Saalbetrieb Fangmann, Osterfeine

(Kirchstraße 21, 49401 Damme)

Informationsveranstaltungen

mit

Laura Jans-Wenstrup, Fachreferentin Betriebswirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, informiert über das neue GAP-Antragsverfahren und die vielen Stolperstricke, die es zu vermeiden gilt.

und

Dr. Josef Kuhlmann, Leiter Fachgruppe Pflanze der Bezirksstelle Oldenburg Süd der Landwirtschaftskammer wird über die ackerbaulichen Feinheiten der neuen GAP-Periode Auskunft geben.

Umfrage zu „Angriffe auf landwirtschaftliche Betriebe“ der Universität Greifswald

Der Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften der Universität Greifswald beschäftigt sich in einem Forschungsvorhaben zu „Angriffe auf landwirtschaftliche Betriebe“. Ziel der Arbeit ist es, ein möglichst vollständiges Bild der Kriminalitätsbelastung auf landwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln. Es geht darum zu erfahren, mit welchen Formen der Kriminalität Sie es in der Vergangenheit zu tun hatten. Typischerweise sind dies Delikte, wie Einbruch, Viehdieb-stahl, Diebstahl, Bedrohung, Mobbing und ähnliches.

Alle Fälle der Landwirtschaft werden, erfasst von Ackerbau über Sonderkulturen bis zur Viehzucht.

Die zusammengetragenen Daten werden helfen, Sicherheit zu produzieren. Die Forschung wird der Polizei und der Politik erstmalig einen Überblick über die Kriminalitätsbelastung von landwirtschaftlichen Betrieben verschaffen.

Der Deutsche Bauernverband ruft alle seine Mitglieder zur Teilnahme an der Online-befragung auf. Diese wird, nach den ersten Erfahrungen, lediglich ca. 20 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

 

Zur Umfrage gelangen Sie hier:

 

https://prusa.limesurvey.net/267725?lang=de

FABIAN-Projekt verlängert

Unser erfolgreiches FABIAN (Förderung der Artenvielfalt und der Biotopvernetzung in der Agrarlandschaft Niedersachsens) wurde verlängert. Erneut fördert die BINGO-Umweltstiftung dieses Projekt, so dass auch für die Jahre 2023 und 2024 Anträge gestellt werden können.

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren ist nun im gesamten Landkreis Vechta eine Teilnahme möglich. Das verlängerte Projekt mit dem genauen Namen FABIAN II ist wieder auf 2 Jahre angelegt und fördert Maßnahmen auf Acker- und Grünland, die den Wildtieren, insbesondere auch den Insekten zugutekommen. So werden u.a. Blühstreifen, Blühflächen und Feldvogelinseln gefördert. Die Details einschließlich der Hono-rierung der Förderungen werden noch festgelegt. Es ist aber davon auszugehen, dass ähnliche Sätze wie bisher für den Vertragsnaturschutz zu bekommen sind, z.B. für Blühstreifen bzw. Blühflächen einjährig bis zu 700,- € / ha und für solche mehrjährig bis zu 850,- € / ha zuzüglich gestelltem Saatgut entschädigt worden. Für Feldvogelinseln (1.000 m² bis 2.000 m²) sind bis zu 1.450, – € / ha möglich.

Die Anmeldung bzw. Interessenbekundung ist ab sofort möglich. Zuständig dafür ist Aloys Hinners (aloys.hinners@klv-vechta.de).

Was ist Agri-PV und wo liegen ihre Potentiale?

In der Diskussion um PV-Freiflächenanlagen wird immer wieder die Kombination von Solarstromerzeugung und landwirtschaftlicher Flächennutzung mit dem Begriff der Agri-PV als Ideal gesehen. Ob dieses wirklich so ist, wollen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen, in einer gemeinsamen Veranstaltung hinterfragen.

Wir wollen gemeinsam zur Klärung beitragen, was sich hinter dem Schlagwort Agri-PV verbirgt und beleuchten, welche Chancen sich für die Landwirtschaft ergeben können.

Folgende Fragestellungen sollen in der Veranstaltung behandelt werden:

  • Kann mit dem Bau von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen das Problem der Flächenkonkurrenz durch immer mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine Entlastung erreicht werden?
  • Hält Agri PV was es verspricht, nämlich eine echte Doppelnutzung landwirtschaftlicher Produktion und gleichzeitiger Produktion von Strom?
  • Kann mit Agri-PV durch Doppelnutzung im Vergleich zu reiner Agrarnutzung oder reiner Photovoltaiknutzung ein höherer Gewinn erzielt?
  • Kann Agri-PV die Landnutzungseffizienz in Synergie mit Photovoltaik erhöhen?
  • Welche Konzepte gibt es und sind in welcher Kombination wirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche rechtlichen Hürden und Grenze gilt es aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht zu beachten?

Diese Veranstaltung richtet sich an landwirtschaftliche Teilnehmer*innen und kommunale Vertreter*innen gleichermaßen.

Programm und Anmeldung

Veranstalter:
Landvolk Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Erntekrone 2022 übergeben

Zum nunmehr achten Mal überbrachte der Kreislandvolkverband Vechta dem Landkreis Vechta eine traditionelle Erntekrone. Übergeben wurde sie vom Vorsitzenden Dr. Johannes Wilking, dem Kreisgeschäftsführer Dr. Friedrich Willms im Foyer des Kreishauses. Gebunden wurde die Krone von den Mitgliedern des Ortsverbandes Langförden, der von seinem Vorsitzenden Georg Reinke jun. und seinem Stellvertreter Augustinus Moormann vertreten wurde.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer nahm die mit Mais und Getreide geschmückte Erntekrone zum ersten Mal entgegen: „Die Erntekrone ist ein Zeichen der Verbundenheit des Landkreises zur Landwirtschaft. Das gilt gerade in diesen Zeiten, wo der Klimawandel, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die Transformationsprozesse in der Agrar- und Ernährungswirtschaft viele Landwirte bei uns vor große Herausforderungen stellen.“ Gerdesmeyer unterstrich in seiner Begrüßung, dass Landwirte beim Umbau ihrer Ställe für mehr Tierwohl endlich Planungssicherheit brauchten. Zudem müsse die Urproduktion vor Ort erhalten werden. „Mit unserem landwirtschaftlichen Knowhow leistet das Oldenburger Münsterland einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit in Deutschland und darüber hinaus.“

Der Vorsitzende des Kreislandvolkverbandes Johannes Wilking erläuterte die Ernteergebnisse in diesem Jahr: „ Die Ernte fiel sehr unterschiedlich aus. Die Dürre hat den gesamten Ackerbau leider wieder einmal bestimmt. Beim Getreide hatten wir recht viel Glück, hier haben uns rechtzeitig Niederschläge erreicht, so dass wir mit im Durchschnitt 8 Tonnen Weizen pro Hektar einen sehr guten Ertrag erzielen konnten. Auch bei Triticale (6,9t/ha) und der Wintergerste (6,9t/ha) waren die Erträge sehr gut. Die Roggenernte viel mit 6,6 t/ha etwas schwächer aus als im letzten Jahr. Bei der Mais- und Kartoffelernte hingegen schlägt die Dürre zu. Die im Juli und August ausgebliebenen Niederschläge machen sich hier nur allzu sehr bemerkbar. Die Erträge bei Silo- und Körnermais werden voraussichtlich um fast 30% unter denen des Vorjahres liegen. Bei den Kartoffeln sind die Einbußen zwar geringer, hier hat aber auch die Qualität der Knollen durch die Dürre und die hohen Temperaturen gelitten. Insgesamt muss man sagen, dass der Kreis Vechta im bundesweiten Vergleich noch recht gut abgeschnitten hat. Die hohen Preise für Getreide und Mais entschädigen auf der einen Seite für die Mindererträge, auf der anderen Seite sind aber auch die Kosten für Energie und Düngung massiv angestiegen. Am Ende werden selbst die enormen Erzeugerpreise hier nicht ausreichen werden, um die Mehrkosten aufzufangen.

 

Bei den Ökoleistungen waren die Landwirte im Kreis Vechta wieder fleißig, auf insgesamt 19.116ha wurden mit Zwischenfrüchten, Blühstreifen und Feldvogelinseln viel für die Artenvielfalt getan. Das sind 191.150.000 Quadratmeter die jetzt Blühen und Insekten wertvolle Nahrung im Herbst bieten.

 

Zur allgemeinen Lage der Landwirtschaft sagte Wilking: „Leider hat sich die Situation der Landwirtschaft im Vergleich zum letzten Jahr nicht gebessert, eher das Gegenteil ist der Fall. Die explodierenden Energiepreise treffen insbesondere die Tierhaltung hart. Viele überlegen sehr genau, wie sie durch den Winter kommen können und wie sich Energie einsparen lässt. Die Schweinepreise sind zwar wesentlich besser als im letzten Jahr, aber auch hier reichen die Mehrerlöse nicht einmal im Ansatz die Mehrkosten aufzufangen. Auch politisch ist wenig passiert, die Tierwohlfrage harrt weiter einer Lösung, genau wie das Baurecht. Nun kommen explodierende Energiepreise, drohende Gasabschaltungen, grassierende Vogelgrippe und Düngerknappheit dazu. Wir befinden uns nicht vor, sondern mitten in einem Strukturbruch. Derzeit exportieren wir die Lebensmittelerzeugung in andere Länder. Ob diese neuen Abhängigkeiten klug sind, sollte sich unsere Gesellschaft nach den Erfahrungen der letzten Zeit gut überlegen. “

Aufstallungspflicht für Geflügel

Der Landkreis Vechta hat gestern Abend die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung anlässlich des Ausbruchs der Vogelgrippe in Dinklage-Langwege veröffentlicht. In der Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) sowie in der Schutzzone (früher „Sperrgebiet“) gilt ab heute unter anderem eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Tierhaltende Betriebe haben dem Veterinäramt außerdem unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

Es gilt darüber hinaus ein Verbringungsverbot. Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen weder aus einem noch in einen Betrieb, in dem Vögel gehalten werden, verbracht werden:

  1. Vögel
  2. Fleisch von Geflügel und Federwild
  3. Eier
  4. Gülle, einschließlich Mist und benutzte Einstreu, die von Geflügel und Federwild stammen
  5. Sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen
  6. Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln verbracht werden

 

Für den Landkreis Vechta beginnt die Schutzzone an der Kreisgrenze am Bünne-Wehdeler Grenzkanal und erstreckt sich durch den Dinklager Ortsteil Schwege, über die Bundesautobahn 1, durch den Holdorfer Ortsteil Ihorst, durch den nördlichen Teil des Ortes Holdorf und südlich entlang der Bundesstraße 214 bis zur Kreisgrenze. Von dort aus abschließend in nördlicher Richtung der Kreisgrenze entlang und wieder bis zum Ausgangpunkt. Die Schutzzone für den Bereich des Landkreises Osnabrück wird durch die dortigen Behörden ausgewiesen

 

Die Überwachungszone im Gebiet des Landkreises Vechta beginnt an der Kreisgrenze nördlich des Carumer Baches und erstreckt sich zunächst durch den Bakumer Ortsteil Carum, dann durch die Ortsteile Märschendorf, Bokern-West, Lohne, Brettberg, Südlohne und Ehrendorf der Stadt Lohne. Von dort weiter über die Ortsteile Haskamp und über die Bundesstraße 214 zu den Ortsteilen Holthausen und Schemde in der Gemeinde Steinfeld und von dort weiter in das Gebiet der Stadt Damme durch die Dammer Berge über den Ortsteil Wempenmoor. Von dort aus durch den Ortsteil Grapperhausen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bis zur Kreisgrenze an den Holtheider Weg. Von dort aus der Kreisgrenze in nördlicher Richtung entlang und wieder bis zum Ausgangspunkt am Carumer Bach.  Die Überwachungszone für den Landkreis Osnabrück wird durch den Landkreis Osnabrück und das dortige Veterinäramt ausgewiesen.

 

Betroffene Gebiete in den Kommunen:

Gemeinde Bakum, Stadt Lohne, Gemeinde Steinfeld, Stadt Damme, Gemeinde Holdorf und Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

Eine interaktive Karte zu der Überwachungszone ist hier (https://tinyurl.com/yc837d73) einzusehen.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:
https://www.landkreis-vechta.de/fileadmin/user_upload/47_2022.pdf

Ausbruch der Vogelgrippe in Dinklage-Langwege

Der Landkreis Vechta gibt bekannt: In der Stadt Dinklage ist in einem Legehennenbetrieb das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Hof im Ortsteil Langwege mit insgesamt 110.000 Tieren. Aufgrund der Seuchenfeststellung müssen deshalb vorsorglich alle Tiere des Betriebs gekeult werden. Mit der Tötung der Tiere hat das Veterinäramt des Landkreises die Gesellschaft für Seuchenvorsoge (GESEVO) beauftragt. Die seuchenrechtlich notwendige Tötung aller Tiere des Bestandes erfolgt unter der tierschutzfachlichen Aufsicht des Veterinäramtes.

Der Verdachtsfall wurde gestern dem Veterinäramt gemeldet. Mitarbeiter des Veterinäramtes hatten daraufhin amtliche Proben entnommen und per Kurier zu einem anerkannten Labor nach Oldenburg gebracht.

Der Landkreis Vechta wird aufgrund des Ausbruchs eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Darin werden ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Im Sperrbezirk befinden sich 33 Geflügelhaltungen, im Beobachtungsgebiet 319 Haltungen. In den beiden Gebieten nimmt das Veterinäramt Untersuchungen vor, um eine mögliche Ausbreitung des H5N8-Erregers frühzeitig zu entdecken. Die Allgemeinverfügung wird nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de/amtsblatt zu finden sein.

Das Veterinäramt des Landkreises fordert alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.

 

SVLFG: Senioren in der Landwirtschaft – Gesund durch die Hitze

Senioren in der Landwirtschaft – Gesund durch die Hitze

Während der Ernte wird jede helfende Hand gebraucht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät Seniorinnen und Senioren, trotz aller Dringlichkeit nur dann körperlich anstrengende Arbeiten zu übernehmen, wenn sie sich fit fühlen.

Besonders gefährlich ist es, an heißen Tagen in der prallen Sonne zu arbeiten. Der Wetterbericht warnt in diesem Sommer immer wieder vor Temperaturen über 40 Grad.

Pause im Schatten mit Getränk

Einen Gang zurück schalten

Seniorinnen und Senioren sollten solche „Hundstage“ lieber geruhsam angehen. Wer noch im Betrieb mithilft, findet auch im Haus oder in Wirtschaftsgebäuden sinnvolle Aufgaben, die erledigt werden müssen. Besonders wichtig sind häufige kleine Verschnaufpausen.

Wer sich an heißen Tagen abgeschlagen oder müde fühlt, sollte sich erst recht auf den wohlverdienten Ruhestand besinnen und ohne schlechtes Gewissen „Hitzefrei“ nehmen. Die SVLFG rät: „Trinken Sie ausreichend – und zwar, bevor der Durst kommt. Tragen Sie leichte Kleidung sowie einen Strohhut, wenn Sie das Haus verlassen. Erledigen Sie unaufschiebbare Besorgungen in den kühleren Morgenstunden.“ Besonders gut auf sich achten müssen Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel einem vorgeschädigten Herz-Kreislauf-System.

 

Körper überhitzt leicht

Je älter man wird, desto länger braucht der Körper, um sich hohen Temperaturen anzupassen. Kalte Güsse über die Handgelenke, zwischendurch ein feuchtes Tuch im Nacken und eine Abkühlung der Füße tun gut, halten den Kreislauf in Schwung und senken bei Bedarf die Körpertemperatur.

 

Warnzeichen beachten

Während der Arbeit ist es wichtig, dass alle aufeinander achten. Spätestens, wenn jemand erste Hinweise auf einen Sonnenstich oder Hitzschlag bei sich selbst oder einem anderen erkennt, muss gehandelt werden. Schwindel, Verwirrtheit, Kurzatmigkeit, Herzrasen, Sonnenbrand oder eine erhöhte Körpertemperatur gehören zu diesen ernstzunehmenden Warnzeichen. Die betroffene Person muss jede Tätigkeit sofort einstellen. Gegebenenfalls müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen und im Ernstfall umgehend die Notrufnummer 112 alarmiert werden, damit die betroffene Person schnell ärztliche Hilfe bekommt.

 

Unterstützung für pflegende Angehörige

Leiden ältere und/oder pflegebedürftige Personen unter hochsommerlichen Temperaturen, entsteht oft ein erhöhter Pflegebedarf. Die SVLFG rät den pflegenden Angehörigen: „Organisieren Sie rechtzeitig Unterstützung für die Betreuung der pflegebedürftigen Person, wenn absehbar ist, dass Sie dieser Mehraufwand überfordert. Klären Sie zum Beispiel, ob eine Unterbringung in einer Tagespflegeeinrichtung möglich ist. Ist die pflegebedürftige Person bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse (LPK) versichert, beteiligt sich die LPK unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Auskünfte dazu geben die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der SVLFG unter Telefon 0561 785-2033.

 

Text- und Foto-Quelle: SVLFG vom 26.07.2022

 

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