Bitte denken Sie bei Ihrem GAP-Antragstermin UNBEDINGT an Ihren AKTUELLEN BG Bescheid, da die Unternehmensnummer angegeben werden muss, um den Flächenantrag form- und fristgerecht einreichen zu können.
In diesem Zusammenhang möchten wir für antragsstellende GbRs auch noch einmal auf die sogenannte Anlage 10, welche diesem Infoschreiben angehängt ist, verweisen. Diese sollte von allen Gesellschaftern unterschrieben sein und zum Beratungstermin mitgebracht werden, da dann keine weiteren Unterschriften erforderlich sind, sofern der den Beratungstermin wahrnehmende Landwirt bevollmächtigt und eingetragen ist. Ansonsten ist für die GbR ebenfalls keine Abgabe des GAP-Antrages möglich.
Sollten Sie noch einen Beratungstermin für den Flächenantrag 2025 benötigen, melden Sie sich einfach unter 0441 9237 0 zur Terminvereinbarung.