Organische Düngemittel, die einen Trockensubstanzgehalt von über 2 % und einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff besitzen, müssen unverzüglich nach ihrer Ausbringung eingearbeitet werden. Dies trifft zum Beispiel auf Gülle und Biogasgärrest (fest und flüssig) zu.
Nach Beginn des Aufbringens muss die Einarbeitung ab dem 01. Febraur 2025 innerhalb einer Stunde erfolgen.
Von der Einarbeitungsfrist befreit sind folgende Düngemittel:
- Festmist von Huftieren oder Klauentieren,
- Kompost,
- organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit einem festgestellten TS-Gehalt von weniger als 2 %.