Im Landkreis Vechta ist erneut die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Putenmastbetrieb in Vechta mit rund 24.000 Tieren. Es handelt sich um den zweiten Ausbruch innerhalb weniger Tage. Weitere Verdachtsfälle bestehen derzeit nicht.

Rund um den betroffenen Betrieb richtet der Landkreis eine Schutzzone (3 km) sowie eine Überwachungszone (10 km) ein. Die entsprechenden Regelungen treten am Mittwoch, 29. Oktober 2025, 0:00 Uhr, in Kraft und sind auf der Internetseite des Landkreises abrufbar.

Zudem gilt ab Dienstag, 28. Oktober 2025, 0:00 Uhr, eine allgemeine Aufstallpflicht für sämtliches Geflügel im Kreisgebiet. Für Betriebe, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, bedeutet dies, dass sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen unterzubringen ist. Die Tiere können auch in besonders geschützten Vorrichtungen gehalten werden. Diese müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen. Zusätzlich muss die Vorrichtung mit einer Seitenbegrenzung versehen werden, damit keine Wildvögel eindringen können. Unter die Kategorie Geflügel fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Landrat Tobias Gerdesmeyer appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und Verdachtsfälle umgehend zu melden. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Wildvögeln fernzuhalten und Funde toter Tiere ausschließlich per E-Mail an tierseuche@landkreis-vechta.de.