Erstmalig können in Niedersachsen Mehrgefahrenversicherungen gefördert werden (mit bis zu 50 % des Beitrages). Dies ist letzte Woche vom Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben worden. Zusätzliche Infos finden Sie auf den Internetseiten der LWK unter dem Webcode 01043385 .
Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme u.a. an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.
Das Antragsverfahren läuft vom 26.08. – 30.09.2024. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist ein Versicherungsangebot einzureichen.
Zusätzlich haben wir Ihnen eine ausführliche Erläuterung mit Fördervoraussetzungen und Beispielskalkulationen der Landvolkdienste beigefügt.
Für diejenigen, die die Landvolkdienste nicht kennen: Die Landvolkdienste sind ein Tochterunternehmen aller Landvolk-Kreisverbände in Niedersachsen (also auch vom KLV Vechta). Arbeitsschwerpunkte sind Versicherungsdienstleistungen in der Landwirtschaft und im Umfeld der Landwirtschaft.
Mitglieder von uns, die schon Kunden bei den Landvolkdiensten sind, haben diese generelle Information oder eine auf ihren Betrieb angepasste Information schon erhalten.
Es lohnt sich die Informationen zu lesen!
Information der Landvolkdienste
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Geförderte Mehrgefahren- / Ernteversicherung in Niedersachsen für die Ernte 2025
Sehr geehrte Mitglieder des Kreislandvolkverbandes Vechta,
das Wetter war und ist die größte Herausforderung für landwirtschaftliche Betriebe. Die „normalen Wetterkapriolen“ haben Sie als Landwirt gut im Griff, aber was ist mit den zunehmenden Extremereignissen? Gerade erst hat die niedersächsische Landesregierung sechs Millionen Euro für die Schäden aus dem Weihnachtshochwasser zur Verfügung gestellt, ein weiteres Indiz dafür, dass es ohne externe Hilfe nicht geht!
Ein wichtiges Zeichen für die Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels: Niedersachsen, Hamburg und Bremen fördern ab 2025 die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau! Dabei übernehmen sie bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie.
Laut Informationen unserer Versicherer wird für Niedersachsen folgender Rahmen gelten:
Richtlinie | Inhalt |
Geförderte Kulturen | Acker, Grünland, Obst, Gemüse (Zwiebeln und Möhren) |
Geförderte Gefahren | · Sturm, Starkregen, Frost, Trockenheit (die Gefahr Hagel ist nicht förderfähig)
· Auswahl der Gefahren optional im Rahmen unseres Produktangebots |
Höhe der Förderung | bis zu 50% des jährlichen förderfähigen Versicherungsbeitrags (Netto) |
Voraussetzungen | · Selbstbehalt von mindestens 20 % von Versicherungssumme (VSU), Maximalentschädigung von 80 % der VSU
· Möglichkeit der Zusatzdeckung für die Anpassung des Selbstbehaltes (einheitlicher SB über alle Gefahren) → Ausnahme Frost bei Obst (die Zusatzabdeckung ist nicht förderfähig) · Möglichkeit der SB-Anpassung auch für die Gefahr Trockenheit · Mindestfläche pro Jahr u. Betrieb beträgt 1ha · Bewilligung nach Priorisierungsverfahren (Prüfung einer klimaangepassten Bewirtschaftung) |
Fristen | · Für die Beantragung und das Priorisierungsverfahren im Jahr 2024 werden Übergangsregelungen gelten.
· ab 2025: 15. Mai (gemeinsam mit GAP-Antrag) |
Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Kulturen abgeschlossen werden. Sie wählen im Rahmen des förderfähigen Angebots die Gefahren, die für sie relevant sind.
Dem Förderprogramm zur Mehrgefahrenversicherung ist ein sogenanntes Priorisierungsverfahren vorgeschaltet, um insbesondere eine klimaangepasste Bewirtschaftung zu fördern. Was bedeutet das? Bei Vorlage eines Versicherungsantrages bei der Landwirtschaftskammer, durchläuft Ihr Anbau dort einer Prüfung auf klimaangepasste Bewirtschaftung. Das Ergebnis ist eine Aussage über den Grad der Förderung.
Priorisierungsverfahren |
· Prüfung einer klimaangepassten Bewirtschaftung auf Basis der Anbaudaten 2024 (Angabe über Mehrfachantrag → ANDI).
· Für die durchzuführenden Maßnahmen werden Punkte vergeben, die mit dem prozentuellen Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche gewichtet werden. · Es sind zusätzliche Kriterien für Dauerkulturen definiert. · Mindestens eine Maßnahme muss über die Dauer der Förderung der Mehrgefahrenversicherung fortgeführt werden. · Aus folgenden Bereichen werden Maßnahmen herangezogen: o Ökoregelungen (ÖR) o Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) o Klimaresiliente Kulturen und Anbausysteme |
Weiterhin setzt die Förderrichtlinie einen Selbstbehalt von mind. 20% der Versicherungssumme (der geschädigten Position) voraus! Gegen einen nicht förderfähigen Zusatzbaustein kann dieser Selbstbehalt reduziert werden. Dieses Zusatzangebot wird für den Acker- und Obstbau angeboten.
Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge. Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr, für die eine Zuwendung beantragt werden kann, beträgt 1,0 Hektar.
Das interne Risikomanagement neu überdenken!
Mehr als ein Drittel unserer gegen Hagel versicherten Landwirte hat sich schon jetzt für eine weitergehende Deckung entschieden! Ob Mais und Raps gegen Sturm, Kartoffeln gegen Starkregen oder alle Kulturen gegen Trockenheit, auch ohne staatliche Förderung haben Versicherungsprodukte eine zunehmende Bedeutung in der Absicherung der Ernte!
Sie haben sich bisher komplett gegen eine Hagelversicherung entschieden, oder haben bisher auf die oben genannten Deckungserweiterungen verzichtet! Hat diese Entscheidung auch bei einer Neubewertung im Zusammenhang mit der Förderung durch die Landesregierung Bestand? Sind die zunehmenden Wetterextreme nicht Grund genug, alte Entscheidungen zu überdenken?
Wir haben einmal für Sie gerechnet!
Kunde 1: Leichter Standort, 20 – 25 Bodenpunkte, 550 mml Niederschlag Jahresdurchschnitt
Der betriebswirtschaftliche Erfolg des Betriebes steht und fällt mit dem Kartoffelanbau und dem Mais für eine befreundete Biogasanlage. Diese Kulturen sind entsprechend versicherungswürdig!
Versicherter Anbauumfang:
Fruchtart | Fläche | Versicherungssumme je ha | Versicherungssumme ges. |
Kartoffel / Stärke | 66 ha | 6.000 EUR | 396.000 EUR |
Silomais | 154 ha | 2.000 EUR | 308.000 EUR |
Kartoffeln / Speise | 6 ha | 6.000 EUR | 36.000 EUR |
Versicherte Gefahren:
- Hagel
- Sturm
- Starkregen
Und so sieht die Rechnung aus:
2.455,81 € förderfähige Nettobeiträge
+ 1.058,89 € anteilig Hagel
+ 1.492,63 € Anpassung SB
+ 220,79 € Steuer
= 5.228,13 € effektiv von Ihnen zu zahlender Beitrag.
(Beitrag ohne Förderung: 7.683,94 EUR)
Somit reduziert sich der Beitrag durch die Förderung in Niedersachsen um 2.455,81 EUR, oder um 32 % im Vergleich zum Versicherungsbeitrag ohne Förderung.
Kunde 2: Leichter Standort, 20 – 25 Bodenpunkte, 500 mml Niederschlag Jahresdurchschnitt, Standort
ist Spätfrostgefährdet.
Der betriebswirtschaftliche Erfolg des Betriebes steht und fällt mit dem Kartoffel- und dem Maisanbau. Die Spätfrostgefahr trifft alle Kulturen, deshalb ergibt sich hier eine andere Risikobeurteilung.
Versicherter Anbauumfang:
Fruchtart | Fläche | Versicherungssumme je ha | Versicherungssumme ges. |
Kartoffel / Speise | 50 ha | 10.000 EUR | 500.000 EUR |
Silomais | 50 ha | 2.000 EUR | 100.000 EUR |
Zuckerrüben | 50 ha | 3.000 EUR | 150.000 EUR |
Weizen | 100 ha | 2.000 EUR | 200.000 EUR |
Versicherte Gefahren:
- Hagel
- Sturm
- Starkregen
- Starkfrost (Spätfrost)
Und so sieht die Rechnung aus:
3.262,63 € förderfähige Nettobeiträge
+ 2.933,31 € anteilig Hagel
+ 2.364,61 € Anpassung SB (optional)
+ 285,00 € Steuer
= 8.845,55 € effektiv zu zahlender Beitrag
(Beitrag ohne Förderung: 12.108,19 EUR)
Somit reduziert sich der Beitrag durch die Förderung in Niedersachsen um 3.262,64 EUR, oder um 27 % im Vergleich zum Versicherungsbeitrag ohne Förderung.
Wie erhalten Sie Ihr individuelles Angebot?
- Nutzen Sie das beiliegende Formular und reichen uns Ihren diesjährigen Anbauumfang ein.
- Wenn es bestimmte Gefahren gibt, auf deren Absicherung Sie besondere Wert legen, dann geben Sie uns diese Info bitte schon gemeinsam mit dem Anbauumfang auf.
- Wir erstellen Ihr individuelles Angebot, und erstellen auch alle notwendigen Unterlagen, die Sie für die Antragsstellung und das Priorisierungsverfahren benötigen.
Was ist zu tun, um an die Förderung zu gelangen?
- Zuerst benötigen Sie ein Angebot auf eine geförderte Mehrgefahrendeckung für Ihren Betrieb.
- Unabhängig vom gewählten Produkt müssen Sie mit dem Versicherungsantrag einen Förderantrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen (Priorisierungsverfahren). Die für die Antragsstellung erforderlichen Informationen und Vordrucke werden auf der Internetseite ( agrarfoerderung-niedersachsen.de ) bereitgestellt.
- Wenn das Priorisierungsverfahren erfolgreich durchlaufen ist, erhalten Sie von der Kammer einen Bewilligungsbescheid über die zukünftige Förderung, mit dem dann zum Jahresende der finale Antrag bei der Versicherung eingereicht wird.
Alles unter Vorbehalt der Veröffentlichung der finalen Richtlinie, wovon die Versicherer aktuell ausgehen.
Warum kommen wir schon jetzt auf Sie zu?
Niedersachsen hat sich für das vorgeschaltete Priorisierungsverfahren entschieden und erzeugt natürlich einen erheblichen organisatorischen und zeitlichen Verwaltungsaufwand für diesen Weg. Da bei Vertragsbeginn alles vorliegen muss, ist aus unserer Sicht ein erheblicher zeitlicher Vorlauf notwendig! Alles, was wir dafür tun können, ist die Zeit bei noch unbekannten Fristen zu nutzen und Sie frühzeitig zu informieren. So können wir alles in Ruhe mit Ihnen besprechen und die für Sie notwendigen Unterlagen bereitstellen. Das wollen wir gerne tun!
Für Fragen zu diesem Schreiben, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Luca Schöning von unserem Tochterunternehmen Landvolkdienste unter Tel.: 01515 3934424.