Vogelgrippe im Landkreis Cloppenburg – Aufstallungspflicht im Landkreis Vechta

Ab dem 14.11.2021 gilt die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 23/2021 zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest. Sämtliches im Landkreis Vechta gehaltenes Geflügel ist ab sofort

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss, zu halten.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie zum Download auf der Internetseite des Landkreises Vechta.

 

Hintergrund:

Bereits drei bestätige Ausbrüche im Nachbarlandkreis Cloppenburg. 37.700 Enten und 29.600 Puten mussten insgesamt getötet werden. Alle Ausbrüche sind bislang in Friesoythe.