21.04.2021 (Mittwoch)
Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung einzelner Beobachtungsgebiete finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Vechta zum Download. => hier finden Sie die Allgemeinverfügung
12.04.2021 (Montag)
Die Allgemeinverfügung: Aufhebung aller Sperrbezirke finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Vechta zum Download.
07.04.2021 (Mittwoch)
Folgende Allgemeinverfügungen sind jetzt auf der Internetseites des Landkreises Vechta einzusehen:
26.03.2021 (Freitag)
Ein erneuter Ausbruch in Höltinghausen (Landkreis Cloppenburg) hat Auswirkungen auf den Landkreis Vechta. Auf den Seiten des Landkreises Vechta finden Sie jetzt die Allgemeinverfügung bezüglich des Beobachtungsgebiet Visbek/ Langförden – Ausbruch Höltinghausen II
=> Allgemeinverfügung: Beobachtungsgebiet Visbek/Langförden-Ausbruch Höltinghausen II
24.03.2021 (Mittwoch)
Folgende Allgemeinverfügungen sind jetzt auf den Internetseiten des Landkreises Vechta veröffentlicht:
- Aufhebung des Sperrbezirks zu dem Ausbruch Vechta-Rieden
- Beobachtungsgebiet Visbek/Langförden anläßlich des Ausbruchs in Emstek
22.03.2021 (Montag)
Folgende Allgemeinverfügungen für die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete stehen jetzt auf der Internetseite des Landkreises Vechta zum Download bereit:
- Lohne-Brockdorf II
- Bakum-Vestrup II
- Bakum-Elmelage II
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Landkreises Vechta finden Sie hier!
20.03.2021 (Samstag)
19.03.2021 (Freitag)
Der Ausbruch der Vogelgrippe in Hötinghausen zieht seine Kreise auch in den Landkreis Vechta. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Vechta => hier
Darüber hinaus
Die Allgemeinverfügung bezüglich der Ausbrüche in Brockdorf (Auswirkungen Lohne-Brockdorf-Diepholz) finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Vechta => hier
17.03.2021 (Mittwoch)
Vorfälle in Bakum-Vestrup und Vechta-Holzhausen bestätigt – Weiterer Verdachtsfall in Lohner Gänsezucht
15.03.2021 (Montag)
Drei amtliche Verdachtsfälle der Vogelgrippe im Landkreis Vechta
Die Geflügelpest breitet sich weiter aus: In der Stadt Vechta und der Gemeinde Bakum gibt es drei aktuelle amtliche Verdachtsfälle auf hochpathogene Aviäre Influenza.
Am Samstag wurden zwei Verdachtsfälle auf Vogelgrippe von den behandelnden Tierärzten angezeigt. Die Betriebe wurde unverzüglich vom Veterinäramt des Landkreises Vechta aufgesucht, klinisch untersucht und anschließend gesperrt. Es wurden amtliche Proben aus den Betrieben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zur weiteren virologischen Diagnostik eingesandt. Teil-Ergebnisse liegen bereits vor: Der amtliche Verdacht auf Vogelgrippe hat sich bestätigt.
Am Sonntag Morgen wurde ein weiterer Verdachtsfall gemeldet und entsprechend durch das Veterinäramt bearbeitet. Auch hier liegen bereits Teilergebnisse vor. Bei Bestätigung durch das federführende Referenzzentrum der Bundesrepublik (FLI) wären dies der dritte bis fünfte Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Vechta in diesem Jahr.
Der Bestand in Vechta hat ca. 14.400 Putenhähne im Alter von 14 Wochen. In Bakum sind ca. 30.000 Enten im Alter von 1-8 Wochen und weitere ca. 7.800 Puten mit 11 Wochen betroffen. Aufgrund des amtlichen Verdachtes müssen alle Tiere der betroffenen Betriebe getötet werden. Das Veterinäramt des Landkreises hat in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft für Seuchenvorsorge (GESEVO) wurde mit der Tötung der Tiere beauftragt. Mit der Bestandstötung wird Sonntag ab Mittag begonnen. Die tierseuchenrechtlich unumgänglichen Tötungen aller Tiere des Bestandes erfolgen in enger Abstimmung und unter der tierschutzfachlichen Aufsicht des Amtes.
Der Landkreis Vechta wird nach endgültiger Bestätigung durch das FLI entsprechende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. In diesen Allgemeinverfügungen werden weitere Restriktionszonen (Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete) festgelegt. Die Verfügungen werden auf der Internetseite des Landkreises Vechta unter der Rubrik Bekanntmachungen www.landkreis-vechta.de/service/aktuelles/bekanntmachungen.html veröffentlicht und treten jeweils am Folgetag in Kraft. Die tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen können voraussichtlich ab morgen von der Internetseite heruntergeladen werden. Zusätzlich werden Hinweise auf die entsprechenden Allgemeinverfügungen in den nächsten Tagen in den hiesigen Tageszeitungen abgedruckt werden.
Quelle: Landkreis Vechta Internetseite vom 15.03.2021
08.03.2021 (Montag), 19:30 Uhr
Die interaktive Karte ist aktualisiert.
Diese finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Vechta.
08.03.2021 (Montag), 9:30 Uhr
Der Landkreis Vechta hat die Allgemeinverfügungen bezüglich der neuen Vogelgrippe Vorfälle veröffentlicht. Die interaktive Karte ist derzeit noch nicht aktuell.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung bezüglich des Ausbruchs in Lemförden.
07.03.2021 (Sonntag); 17:00 Uhr
Quelle: Landkreis Vechta – facebook vom 07.03.2021
Sobald die interaktive Karte des Landkreises überarbeitet wurde und/oder die Allgemeinverfügungen angepasst und veröffentlich wurden, geben wir an dieser Stelle eine ensprechende Info.
07.03.2021 (Sonntag); 9:30 Uhr
Ausbruch der Vogelgrippe in Lemförde – Auswirkung der einrichteten Gebiete für den südlichen Landkreis Vechta noch unbekannt
Am Samstag wurde in einem Putenmastbetrieb in Lemförde die Vogelgrippe Typ H5N8 nachgewiesen. Offen ist derzeit noch, inwiefern die Sperrzone und das Beobachtungsgebiet den Landkreis Vechta treffen werden.
Sobald wir neue Informationen von Seitens des Landkreises Vechta haben, werden wir an dieser Stelle weiter informieren!
03.03.2021 (Mittwoch); 7:00 Uhr
Die Allgemeinverfügung wurde geringfügig geändert (Seite 5 letzter Punkt). Hier finden Sie die aktuelle und gültige Fassung!
Die interaktive Karte der Sperr- und Beobachtungsgebiete sowie die etwaige Anträge finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Vechta unter Service-Formulare-Veterinärwesen. => hier geht es zu der entsprechenden Seite!
02.03.2021 (Dienstag); 14:30 Uhr
Die interaktive Karte des Landkreises Vechta bezüglich der Sperr- und Beobachtungsgebiet wurde aktualisiert und kann hier eingesehen werden. (Verlinkung auf die Seite des Landkreises Vechta)
02.03.2021 (Dienstag); 8:50 Uhr
Die amtliche Bekanntmachung für den Kreis Vechta ist online => Allgemeinverfügung Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Vechta-Rieden (03.02.2021)
Die interaktive Karte auf der Homepage des Landkreises Vechta ist derzeit noch nicht aktualisiert. Diese ist noch auf Stand vom 22.01.2021. Sobald wir nähere Informaionen haben, geben wir entsprechend bescheid.
Nähere Informationen über die eingerichteten Bezirke die den Raum Diepholz betreffen, finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz => hier!
Näherer Informationen über die eingericheteten Bezirke die den Raum Cloppenburg betreffen, finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg => hier!
Die Interaktive Karte des betroffenen Bereichs im Landkreis Cloppenburg können Sie hier finden.
02.03.2021 (Dienstag), 7:00 Uhr
In einem Legehennenbetrieb in der Stadt Vechta ist das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen worden.
Am Sonntag wurde ein Verdacht auf Vogelgrippe vom behandelnden Tierarzt angezeigt. Der Betrieb wurde daraufhin unverzüglich vom Veterinäramt des Landkreises Vechta untersucht und gesperrt. Es wurden anschließend amtliche Proben des Betriebes an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie an das Friedrich-Löffler-Institut zur weiteren virologischen Diagnostik eingesandt. Die Ergebnisse liegen am Montag nachmittag vor: der Ausbruch der Vogelgrippe hat sich bestätigt.
Aufgrund der Seuchenfestellung müssen alle 63.000 Tiere des Betriebes getötet werden. Das zuständige Veterinäramt des Landkreises hat in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die notwendigen Maßnahmen ergriffen und die Gesellschaft für Seuchenvorsorge (GESEVO) mit der Tötung der Tiere beauftragt. Mit der Bestandstötung wird am Dienstag Morgen begonnen. Die tierseuchenrechtlich unumgängliche Tötung aller Tiere des Bestandes erfolgt unter der tierschutzfachlichen Aufsicht des Veterinäramtes.
Der Landkreis Vechta wird gleichzeitig eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Diese tritt am Mittwoch in Kraft. Darin wird ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Im Sperrbezirk befinden sich 61 Geflügelhaltungen mit rund 602.000 Tiere. Entsprechende Zahlen für das Beobachtungsgebiet werden derzeit noch ermittelt. In den beiden Gebieten nimmt das Veterinäramt Untersuchungen vor, um eine Ausbreitung des H5N8-Erregers auszuschließen bzw. frühzeitig zu entdecken.
Das Veterinäramt des Landkreises fordert alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.
Weitere Verdachtsfälle im Kreisgebiet gibt es Stand Montag nachmittag nicht.
Quelle: Landkreis Vechta, www.landkreis-vechta.de vom 01.03.2021