Der Landkreis Vechta gibt bekannt: In der Stadt Dinklage ist in einem Legehennenbetrieb das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Hof im Ortsteil Langwege mit insgesamt 110.000 Tieren. Aufgrund der Seuchenfeststellung müssen deshalb vorsorglich alle Tiere des Betriebs gekeult werden. Mit der Tötung der Tiere hat das Veterinäramt des Landkreises die Gesellschaft für Seuchenvorsoge (GESEVO) beauftragt. Die seuchenrechtlich notwendige Tötung aller Tiere des Bestandes erfolgt unter der tierschutzfachlichen Aufsicht des Veterinäramtes.
Der Verdachtsfall wurde gestern dem Veterinäramt gemeldet. Mitarbeiter des Veterinäramtes hatten daraufhin amtliche Proben entnommen und per Kurier zu einem anerkannten Labor nach Oldenburg gebracht.
Der Landkreis Vechta wird aufgrund des Ausbruchs eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Darin werden ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Im Sperrbezirk befinden sich 33 Geflügelhaltungen, im Beobachtungsgebiet 319 Haltungen. In den beiden Gebieten nimmt das Veterinäramt Untersuchungen vor, um eine mögliche Ausbreitung des H5N8-Erregers frühzeitig zu entdecken. Die Allgemeinverfügung wird nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de/amtsblatt zu finden sein.
Das Veterinäramt des Landkreises fordert alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.