Der Landkreis Vechta hat gestern Abend die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung anlässlich des Ausbruchs der Vogelgrippe in Dinklage-Langwege veröffentlicht. In der Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) sowie in der Schutzzone (früher „Sperrgebiet“) gilt ab heute unter anderem eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Tierhaltende Betriebe haben dem Veterinäramt außerdem unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

Es gilt darüber hinaus ein Verbringungsverbot. Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen weder aus einem noch in einen Betrieb, in dem Vögel gehalten werden, verbracht werden:

  1. Vögel
  2. Fleisch von Geflügel und Federwild
  3. Eier
  4. Gülle, einschließlich Mist und benutzte Einstreu, die von Geflügel und Federwild stammen
  5. Sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen
  6. Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln verbracht werden

 

Für den Landkreis Vechta beginnt die Schutzzone an der Kreisgrenze am Bünne-Wehdeler Grenzkanal und erstreckt sich durch den Dinklager Ortsteil Schwege, über die Bundesautobahn 1, durch den Holdorfer Ortsteil Ihorst, durch den nördlichen Teil des Ortes Holdorf und südlich entlang der Bundesstraße 214 bis zur Kreisgrenze. Von dort aus abschließend in nördlicher Richtung der Kreisgrenze entlang und wieder bis zum Ausgangpunkt. Die Schutzzone für den Bereich des Landkreises Osnabrück wird durch die dortigen Behörden ausgewiesen

 

Die Überwachungszone im Gebiet des Landkreises Vechta beginnt an der Kreisgrenze nördlich des Carumer Baches und erstreckt sich zunächst durch den Bakumer Ortsteil Carum, dann durch die Ortsteile Märschendorf, Bokern-West, Lohne, Brettberg, Südlohne und Ehrendorf der Stadt Lohne. Von dort weiter über die Ortsteile Haskamp und über die Bundesstraße 214 zu den Ortsteilen Holthausen und Schemde in der Gemeinde Steinfeld und von dort weiter in das Gebiet der Stadt Damme durch die Dammer Berge über den Ortsteil Wempenmoor. Von dort aus durch den Ortsteil Grapperhausen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bis zur Kreisgrenze an den Holtheider Weg. Von dort aus der Kreisgrenze in nördlicher Richtung entlang und wieder bis zum Ausgangspunkt am Carumer Bach.  Die Überwachungszone für den Landkreis Osnabrück wird durch den Landkreis Osnabrück und das dortige Veterinäramt ausgewiesen.

 

Betroffene Gebiete in den Kommunen:

Gemeinde Bakum, Stadt Lohne, Gemeinde Steinfeld, Stadt Damme, Gemeinde Holdorf und Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

Eine interaktive Karte zu der Überwachungszone ist hier (https://tinyurl.com/yc837d73) einzusehen.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:
https://www.landkreis-vechta.de/fileadmin/user_upload/47_2022.pdf