Neue Prüfkriterien für Lüftungen in Tierhaltungsanlagen
Das Veterinäramt des Landkreises Vechta informiert, dass der Prüfungsleitfaden für CC-Kontrollen um eine wichtige Neuerung ergänzt wurde. Demnach sollen bei Tierhaltungseinrichtungen, Ställe oder Stallabteile, für deren ausreichende Belüftung mehrere Lüfter notwending sind, die Alarmanlagen auch den Ausfall einzelner Lüfter melden. Ein Alarm, der erst bei Überschreitungen von Temperaturgrenzen auslöst ist nicht mehr CC-konform. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Ihre Alarmkreisläufte schon beim Auslösen der Motorschutzschalter, welche die Lüfter absichern, eine Meldung abgeben.