Viele unserer Mitglieder haben bezüglich der durch das Land Niedersachsen vorgenommenen Ausweisung von nitratsensiblen Gebieten einen Beschwerdebrief bzw. einen Fragenkatalog an das zuständige Umwelt- sowie das Landwirtschaftsministerium gesendet.

Offensichtlich beziehen sich die Ministerien nunmehr in ihren Antwortschreiben auf das Umweltinformationsgesetz des Landes und verweisen auf mögliche Kosten in einer Höhe von bis zu 500 EUR für jede zur Beantwortung der Fragen beauftragte Institution.

In einer Videokonferenz am 17.02.2021 haben wir Kreislandvolkverbände über diese Sachlage beraten und empfehlen unseren Mitgliedern auf eine „kostenpflichtigen Beauskunftung“, wie es in dem Schreiben des Ministeriums heißt, zu verzichten.

Die über die „Beauskunftung“ einzuholenden Daten wurden und werden über uns Kreislandvolkverbände im Zuge der Gutachtenerstellung und Prozessvorbereitung zu den „Roten Gebieten“ bereits bei allen zuständigen Stellen eingefordert. Ein doppelter Gebührenertrag für die Landesministerien ist daher nach unserer Ansicht entbehrlich.

Die hydrogeologischen Gutachten wurden bereits der veränderten Gebietsausweisung angepasst. Unserer festen Überzeugung nach entspricht die Reduzierung der „Roten Gebiete“ von vormals ca. 39% der landwirtschaftlichen Nutzfläche Niedersachsens auf nunmehr ca. 30% der landwirtschaftlichen Nutzfläche immer noch nicht dem eigentlichen Problembereich. Stutzig macht uns in diesem Zusammenhang insbesondere, dass alle anderen Bundesländer bei der Neuausweisung ihrer nitratsensiblen Gebiete allesamt eine wesentlich größere Flächenreduktion in ihrer Kulisse zu verzeichnen haben. Nach der Überarbeitung und Anpassung der Gutachten werden wir die bereits eingeleiteten Klagen anpassen und selbstverständlich fortführen.

Sobald alle Daten, die sich auf den Landkreis Vechta beziehen, vorliegen, werden wir diese aufarbeiten und selbstverständlich unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Aber auch bis dahin werden wir natürlich laufend über den Stand der Dinge informieren.