Ab dem Kalenderjahr 2024 ist die Rückerstattung der Stromsteuer für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Tierhaltungen deutlich attraktiver geworden. Grund ist eine gesetzliche Änderung im Stromsteuergesetz (§ 9b StromStG), die den Erstattungsbetrag von bisher 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht hat.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Die Stromsteuer wird auf jede Kilowattstunde Strom erhoben. Sie beträgt derzeit 2,05 Cent/kWh (20,50 €/MWh). Die Rückerstattung von 20 €/MWh entspricht also fast der vollen Steuerhöhe – ein erheblicher finanzieller Vorteil, der sich gerade für stromintensive Betriebe deutlich auswirken kann.
Allerdings gilt wie bisher ein Selbstbehalt von 250 Euro pro Jahr. Das bedeutet:
Erst wenn die zu erstattende Summe über diesem Betrag liegt, wird sie auch ausgezahlt.
Das ist ab einem betrieblichen Stromverbrauch von etwa 12.500 kWh jährlich der Fall.
Unter Berücksichtigung des Arbeits- und Verwaltungsaufwands lohnt sich die Antragstellung erfahrungsgemäß ab etwa 17.500 kWh Stromverbrauch pro Jahr.
Tipp: Prüfen Sie den Stromverbrauch Ihres Betriebes – die Angabe finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung des Energieversorgers.
Wer ist antragsberechtigt?
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Gewerbliche Tierhaltungen
- Juristische Personen und Einzelunternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind
Wichtig: Der Strom muss nachweislich betrieblich verwendet worden sein (z. B. für Stalllüftung, Melktechnik, Kühlung, Fütterungstechnik etc.).
Wie und bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag für das Verbrauchsjahr 2024 kann ausschließlich online über das Zoll-Portal gestellt werden.
Dafür benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat (elektronisches Zertifikat zur Authentifizierung).
Die Antragsfrist endet am 31.12.2025.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Der Kreislandvolkverband Vechta bietet seinen Mitgliedern Hilfestellung bei der Antragstellung an. Sprechen Sie einfach Ihren Agrarberater an, damit wir dann die weiteren Schritte übernehmen können. Zusätzlich benötigen wir :
- Eine unterschriebene Vollmacht
- Einen vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen mit allen nötigen Daten (z. B. Stromverbrauch, Zählernummer, ELSTER-Zugang)
Beide Dokumente finden Sie hier zum Download:
🔹Vertretungs- und Empfangsvollmacht
🔹 Datenerfassung Stromsteuer