Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt bekannt, dass wer vor dem 23.05.2022 seine Meldungen nochmal auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, Beanstandungen bei der behördlichen Prüfung und Geldbußen noch vermeiden kann.

Meldepflichtig sind alle Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngern bzw. Gärresten, die pro Kalenderjahr in Summe mehr als 200 Tonnen abgeben, aufnehmen bzw. aus anderen Bundesländern oder Staaten importieren.

Am 23. Mai wird mit Hilfe des „behördlichen Meldungsabgleichs“ geprüft, ob es für jede Lieferung aus dem 2. Halbjahr 2021 eine gleichlautende Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung gibt. Fehlt die Meldung des Abgebers oder des Aufnehmers erhält der Betroffene ein Anschreiben mit einer Anhörung zu dieser Ordnungswidrigkeit.

Im Meldeprogramm steht den Betrieben der Meldungsabgleich zur Überprüfung der eigenen Meldungen zur Verfügung und kann jederzeit nach der Anmeldung mit der Hauptbetriebsnummer aufgerufen werden. Zusätzlich wird der Abgleich für das aktuelle und die vorhergehenden Jahre einmal in der Woche programmseitig für alle Betriebe durchgeführt. Bei Unstimmigkeiten erhält der Anwender nach der Anmeldung im Programm einen Hinweis im Hauptmenü. (Webcode 01040582 auf www.duengebehoerde-niedersachsen.de)

In diesem Zusammenhang weist die Landwirtschaftskammer auf die Möglichkeit hin, sich nach dem wöchentlichen Abgleich per Email über Unstimmigkeiten informieren zu lassen. So können Meldefehler leichter korrigiert werden. Mehr dazu unter Webcode 01040581 auf der Seite der Düngebörde (www.duengebehoerde-niedersachsen.de)