Stellungnahmen zum Thema Ausweisung von Nitrat belasteten Gebieten

Viele unserer Mitglieder haben bezüglich der durch das Land Niedersachsen vorgenommenen Ausweisung von nitratsensiblen Gebieten einen Beschwerdebrief bzw. einen Fragenkatalog an das zuständige Umwelt- sowie das Landwirtschaftsministerium gesendet.

Offensichtlich beziehen sich die Ministerien nunmehr in ihren Antwortschreiben auf das Umweltinformationsgesetz des Landes und verweisen auf mögliche Kosten in einer Höhe von bis zu 500 EUR für jede zur Beantwortung der Fragen beauftragte Institution.

In einer Videokonferenz am 17.02.2021 haben wir Kreislandvolkverbände über diese Sachlage beraten und empfehlen unseren Mitgliedern auf eine „kostenpflichtigen Beauskunftung“, wie es in dem Schreiben des Ministeriums heißt, zu verzichten.

Die über die „Beauskunftung“ einzuholenden Daten wurden und werden über uns Kreislandvolkverbände im Zuge der Gutachtenerstellung und Prozessvorbereitung zu den „Roten Gebieten“ bereits bei allen zuständigen Stellen eingefordert. Ein doppelter Gebührenertrag für die Landesministerien ist daher nach unserer Ansicht entbehrlich.

Die hydrogeologischen Gutachten wurden bereits der veränderten Gebietsausweisung angepasst. Unserer festen Überzeugung nach entspricht die Reduzierung der „Roten Gebiete“ von vormals ca. 39% der landwirtschaftlichen Nutzfläche Niedersachsens auf nunmehr ca. 30% der landwirtschaftlichen Nutzfläche immer noch nicht dem eigentlichen Problembereich. Stutzig macht uns in diesem Zusammenhang insbesondere, dass alle anderen Bundesländer bei der Neuausweisung ihrer nitratsensiblen Gebiete allesamt eine wesentlich größere Flächenreduktion in ihrer Kulisse zu verzeichnen haben. Nach der Überarbeitung und Anpassung der Gutachten werden wir die bereits eingeleiteten Klagen anpassen und selbstverständlich fortführen.

Sobald alle Daten, die sich auf den Landkreis Vechta beziehen, vorliegen, werden wir diese aufarbeiten und selbstverständlich unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Aber auch bis dahin werden wir natürlich laufend über den Stand der Dinge informieren.

Jetzt Corona-Hilfen prüfen lassen

Unsere Schweine- und Sauenhalter erleben derzeit die schwierigste Phase ihrer beruflichen Existenz. Durch zwei Pandemien (ASP und Corona) ist der Schweinemarkt vollkommen aus der Balance geraten. Bisher waren Landwirtinnen und Landwirte dabei finanziell weitestgehend auf sich gestellt. Das hat nun auch die Bundesregierung verstanden und mit der sogenannten Überbrückungshilfe III grundlegend geändert.

Antrags- (und damit auch Zuwendungs-)berechtigt sind ALLE Unternehmen, die während der Coronapandemie in einem Monat einen Mindestumsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat hinnehmen mussten. Durch die stark eingebrochenen Ferkel- und Schweinepreise in 2020 trifft dies auf viele Betriebe zu, entscheidend ist, dass es sich um Haupterwerbsbetriebe handelt. Auch Nebenerwerbsbetriebe, die mindestens einen Angestellten haben, sind für die Überbrückungshilfe antragsberechtigt. Die Unternehmen können die Hilfsgelder für die vom Umsatzrückgang betroffenen Monate von November 2020 bis einschließlich Juni 2021 beantragen.

Bei der Antragsstellung werden die Umsätze der Monate mit denen des Jahres 2019 verglichen, also November 2020 mit November 2019 und Februar 2021 mit Februar 2019. Ist der Umsatzrückgang größer als 30% gibt es einen Anspruch auf Hilfsgelder. Dabei gilt, je höher der Umsatzrückgang, desto größer die Förderung.

Seit Anfang Februar können die Anträge gestellt werden. Die Antragsstellung ist noch bis zum 31.08.2021 möglich, die Gelder werden aber NICHT nach dem sogenannten Windhundverfahren vergeben.

Allerdings können Sie einen Antrag nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer stellen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Sowohl in der landwirtschaftlichen Buchstelle unseres Verbandes als auch bei unserer LV Treuhand GmbH verfügen wir für diesen Bereich über eine umfassende Expertise und können hier für unsere Mandanten auf Zuruf tätig werden. Setzen Sie sich einfach mit ihrem Sachbearbeiter zusammen, dann leiten wir bei uns die Antragsstellung in die Wege.

Neue Düngeverordnung

Neue Düngereglungen ab 01.01.2021

Der zweite Teil der neuen Düngeverordnung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft. Ab dann gelten noch strengere Düngeregelungen, vor allem Betriebe mit Flächen in den sogenannten „Roten Gebieten „sind davon betroffen. Die schon in den Bauernprotesten zu recht kritisierte Kürzung der Düngung auf 80% des ermittelten Düngebedarfs wird dann in den Roten Gebieten Vorschrift, Ausnahmen sind für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe, die weniger als 160 Kg Gesamt-Stickstoff je Hektar und Jahr ausbringen, möglich. Auch die Schlagbezogene Obergrenze für Stickstoff von 170 Kg aus organischen Düngemitteln wird im Januar für die „roten Gebiete“ verschärft und gilt schlagbezogen und nicht mehr als Durchschnittswert aller Flächen. Die Herbstdüngung von Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchten wird in Roten Gebieten grundsätzlich untersagt, unter bestimmten Bedingungen sind allerdings Ausnahmen möglich. Sommerkulturen dürfen nur dann mit Stickstoff gedüngt werden, wenn vorher Zwischenfrüchte angebaut wurden, Ausnahmen gibt es hier bei spät geernteten Vorfrüchten und besonders trockenen Gebieten. Auf Grünland dürfen im Herbst auch nur noch 60 Kg Gesamt-Stickstoff je Hektar und Jahr als flüssiger organischer Dünger ausgebracht werden.

Insgesamt machen die anstehenden Verschärfungen eine frühzeitige Düngeplanung und Düngebedarfsermittlung zwingend erforderlich. Nur so wird das ganze Ausmaß der Verschärfungen und der Folgen für den eigenen Betrieb sichtbar.

Grundsätzlich dürfen auf ALLEN FLÄCHEN Stickstoff- und phosphathaltige Dünger nicht mehr auf gefrorenen Boden ausgebracht werden. Bei Wintergerste und Winterraps ist die Menge an verfügbarem, im Herbst 2020 ausgebrachtem Stickstoff bei der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen. Wir sind Ihnen bei der Düngeplanung für 2021 gerne behilflich und schauen auch, ob für Sie eventuelle Ausnahmetatbestände in Frage kommen könnten.


Gutachten zum Zustand der Messstellen veröffentlicht

Das Gutachten zur Einstufung des Zustandes der Grundwasserkörper in Niedersachsen, welches der Landesverband und 23 Kreisverbände in Auftrag gegeben haben, ist erschienen. Die Grundwasserkörper in Niedersachsen und ihr Zustand wurden darin untersucht. Dieser wurde vor allem anhand von Messprotokollen, Bauzeichnungen der Messbrunnen, Wartungsprotokollen und dem baulichen Zustand der Brunnen untersucht. Die Ergebnisse sind in ihrer Aussagekraft deutlich:

Für Niedersachsen ergibt sich, dass fast jede zweite Messstelle mit größeren Mängeln aufwartet. Dies bestätigt sich auch für den Landkreis Vechta. Von den hiesigen 20 getesteten Messstellen weisen 9 moderate oder gravierende Mängel auf. Ohne Mängel war im Gutachten der Firma Hydor keine einzige Messstelle im Landkreis.

Zu den Stationen im Einzelnen:

  • Astrup —> geringe Mängel
  • Calveslage I —> geringe Mängel
  • Calveslage II —> geringe Mängel
  • Carum I —> moderate Mängel
  • Carum II —> geringe Mängel
  • Dinklage BDF —> geringe Mängel
  • Feldhaus—> gravierende Mängel
  • Hagstedt 8/8 —> geringe Mängel
  • Hüde I —> moderate Mängel
  • Hüde II —> geringe Mängel
  • Klünenberg —> moderate Mängel
  • Krimpenfort I —> geringe Mängel
  • Langwege —> gravierende Mängel
  • Lüsche —> geringe Mängel
  • Märschendorf —> geringe Mängel
  • Rechterfeld —> gravierende Mängel
  • Stüvenmühle I —> geringe Mängel
  • Südlohne —> gravierende Mängel
  • Wulfenau I —> gravierende Mängel
  • Wulfenau II —> gravierende Mängel

„Die Grundlage für die Ausweisung der sogenannten „ Roten Gebiete“ kommt damit einmal mehr gehörig ins Wanken. Wenn die Messstellen keine zuverlässigen Ergebnisse liefern (können), wie kann dann aufgrund der unzuverlässigen Werte eine fundierte Entscheidung getroffen werden?“ fragt sich der Vorsitzende des Kreislandvolkverbandes Vechtas Johannes Wilking. „Aus dem Gutachten müssen nun Konsequenzen gezogen werden. Die Mängel an den Messstellen sind, wo es geht, zu beseitigen, ansonsten sind neue Messstellen anzulegen. Gerade weil uns sauberes Grundwasser am Herzen liegt, brauchen wir Messreihen, die über jeden Zweifel erhaben sind. Nur so lässt sich auch eine wirkliche Ursachenforschung betreiben. Am Ende des Tages wollen wir ja nicht nur Messwerte, sondern sauberes Grundwasser haben.“ So der Vorsitzende weiter.

Die bisherigen Reaktionen des niedersächsischen Umweltministeriums lassen indes nicht erwarten, dass sich an der derzeitigen Situation allzu schnell etwas ändert. Ist man in Hannover doch eher zurückhaltend was die Bewertung des Gutachtens angeht.


Neue Düngeverordnung in Kraft getreten

Die Verschärfung der Düngeverordnung ist zum 01. Mai 2020 in Kraft getreten. Zwar werden die zentralen Änderungen der Verordnung erst zum nächsten Jahr wirksam, dennoch gibt es aber schon jetzt einiges, was Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter beachten müssen. So gilt schon jetzt die schlagbezogene Aufzeichnungspflicht jeder Düngemaßnahme binnen zwei Tagen. Alle Neuerungen haben wir, zusammen mit den bestehenden Regelungen in Checklisten für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter zusammengestellt. Dabei Unterscheiden wir zwischen der allgemeinen Checkliste für alle Betriebe und einer weiteren für diejenigen, die in einem sogenannten „Roten Gebiet“ liegen. Sie finden die Listen unter www.klv-vechta.de/

FABIAN – „Biodiversität muss auch Spaß machen“

„Heute feiern wir inoffizielles Erntedank für FABIAN“ mit diesen Worten begrüßte unser Vorsitzender Johannes Wilking die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bereisung des FABIAN-Projektes im Landkreis Vechta. Danke zu sagen sei angesichts der Dimension des Projektes mehr als angemessen so der Vorsitzende.

Zu ihrem 30-jährigen Jubiläum hat die BINGO-Umweltstiftung gemeinsam mit der Stiftung Kulturlandpflege“ das Projekt FABIAN, das für „Förderung der Artenvielfalt und Biotopvernetzung in der Agrarlandschaft Niedersachsens steht, auf den Weg gebracht. Insgesamt 479.000 Euro fließen so in den Artenschutz. In den Landvolk-Kreisverbänden Goslar, Vechta und Wesermünde beteiligen sich insgesamt 82 Landwirtinnen und Landwirte, davon 15 aus Dinklage, 15 Steinfelder und Mühlener sowie 13 Visbeker an freiwilligen Umweltschutzmaßnahmen im Rahmen des FABIAN-Projektes. „Das ist das größte Einzelprojekt, welches die Bingo-Umweltstiftung bisher gefördert hat“ sagte der Geschäftsführer der Stiftung Karsten Behr. Nun war es Zeit ein erstes Fazit zu ziehen. Landvolk Präsident Albert Schulte to Brinke, Vizepräsident Holger Hennies und die Schirmherrin Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast besuchten zusammen mit BINGO-Umweltstiftung-Geschäftsführer Behr und dem Geschäftsführer der Stiftung Kulturlandpflege Peter Zanini das Projekt im Landkreis Vechta. Zwei Familien stellten Ihre Maßnahmen dabei vor. Zuerst präsentierte Familie Schulte ihre mehrjährige Blühfläche und gleich daneben eine Staffelmahdfläche. „Aufwändig war die Umsetzung eigentlich nicht“ sagte Felix Schulte. „Wir hatten aber bei der Staffelmahd auch das Glück, dass wir hier mit einem Pferdepensionsbetrieb zusammenarbeiten. Die hatten für die versetzten Mahdtermine vollstes Verständnis.“ Auch Wulf Schwarte, der neben zwei Blühflächen auch eine seiner Feldvogelinseln zeigte, war sichtlich zufrieden mit FABIAN. „Das hat Spaß gemacht resümierte er. Wichtig sei ihm, dass die Öffentlichkeit auch von den Anstrengungen der Landwirtschaft zum Artenschutz erfahre. Barbara Otte-Kinast hörte das bisherige Fazit der Teilnehmer gern. „Biodiversität muss auch Spaß machen“, sagte sie. „FABIAN zeigt, was mit freiwilligen Maßnahmen möglich ist. Flexibilität ist hier das Zauberwort. Deshalb brauchen wir auch in der neuen GAP-Periode bei den Maßnahmen eben diese Flexibilität. Feste Aussaattermine wie bisher helfen uns da nicht weiter.“ so die Ministerin.

Unser Kreisvorsitzender hob abschließend die Leistungen aller Landwirtinnen und Landwirte für den Artenschutz hervor: „25.000 ha Blühfläche legen Niedersachsens Landwirte an. Das sind, wenn man 800m2 als Grundstücksgröße anlegt 312.000 Grundstücke mit Einfamilienhäusern, die zu Blühflächen gemacht werden. Allein im Landkreis Vechta machen wir auf 14.000 ha Biodiversitätsmaßnahmen unterschiedlicher Art, nicht nur Blühflächen. Daran sieht man: Wir Landwirte können Artenschutz.“

Auch für das nächste Jahr sind noch Plätze im FABIAN-Projekt frei. Leider ist das Projekt auf die drei Gemeinden Visbek, Dinklage und Steinfeld/Mühlen beschränkt. wer aus deisen Gemeinden Lust hat an dem Projekt teilzunehmen, dem steht Aloys Hinners unter 04441 9237 103 oder aloys.hinners@kl-vechta.de gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Niedersächsischer Weg: Natur und Landwirtschaft in Balance bringen

„Wir Landwirte erzeugen gesunde und leckere Nahrungsmittel, das ist unsere wichtigste Aufgabe“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. „Ebenso wichtig ist uns eine intakte Natur mit dem Erhalt vieler Arten und sauberen Gewässern“, fügt er an. Sehr viele Betriebsleiter nehmen dazu an den sogenannten Agrarumweltmaßnahmen teil, aber mindestens ebenso viele Bäuerinnen und Bauern bringen sich auch in freiwilligen Programmen zur Steigerung der Biodiversität ein. „Wir erkennen hier eindeutig den Wunsch der Gesellschaft, noch mehr für die Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu leisten. Wir Bäuerinnen und Bauern sind dazu bereit“, betont Schulte to Brinke. Deshalb geht das Landvolk den „Niedersächsischen Weg“ der Landesregierung mit, der dazu eine klare Struktur vorgibt. Noch in diesem Jahr sollen als weitere Etappen auf diesem Weg verschiedene Gesetzesvorschläge ausgearbeitet und in die parlamentarische Beratung gegeben werden. In diese Arbeit wird sich das Landvolk Niedersachsen gestaltend einbringen und aktiv Lösungen für die richtige Balance zwischen Natur und Landwirtschaft vorschlagen.

Schulte to Brinke sieht die Landwirtschaft auf dem „Niedersächsischen Weg“ bereits gut vorangekommen. Der Landvolkpräsident setzt auf den offenen Dialog von Landwirtschaft und Gesellschaft und wünscht sich auf beiden Seiten Kompromissbereitschaft. Als positiven Ansatz wertet er daher die Tatsache, dass mit dem Niedersächsischen Weg erstmals die Finanzierung in das Konzept weiterer Maßnahmen mit einbezogen wurde. „Die Landwirte wollen Leistungen zum Schutz von Natur, Arten und Gewässern erbringen, davon profitiert unsere Umwelt“, schildert der Landvolkpräsident. Die Landwirte erbringen auf dem Niedersächsischen Weg einen echten Mehrwert. Er hat damit eine tatsächlich messbare Wirkung und einen Nutzen für die Umwelt. Das vom Niedersächsischen Naturschutzbund mit dem Grünen beantragte Volksbegehren Artenschutz dagegen falle als reine Absichtsbekundung weit hinter die Ziele des niedersächsischen Weges zurück.

Daher sagt Schulte to Brinke aus tiefer Überzeugung: „Wir haben den richtigen Weg gewählt, und zwar gemeinsam mit Politik und Naturschutzverbänden!“ Alle gemeinsam sieht der Landvolkpräsident jetzt in der Pflicht, den Niedersächsischen Weg mit Gesetzesvorschlägen weiter festzuklopfen. In dieser Gewissheit ermuntert er alle Bäuerinnen und Bauern im Landvolk Niedersachsen, gemeinsam mit dem Verband diesen Weg weiter zu gehen.

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